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><channel><title>Firmengründung &#8211; unitedstates.de</title>
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<description>Ihr unabhängiges deutsches USA Portal</description>
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<item><title>Unternehmensgründung in den USA &#8211; Was beachtet werden muss</title><link>https://www.unitedstates.de/unternehmensgruendung-in-den-usa-was-beachtet-werden-muss/</link>
<dc:creator><![CDATA[adminunited]]></dc:creator>
<pubDate>Mon, 14 Nov 2022 16:00:36 +0000</pubDate>
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<category><![CDATA[Firmengründung]]></category>
<category><![CDATA[Gründung]]></category>
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<content:encoded><![CDATA[<p>Für Unternehmensgründer und Start-ups sind die USA ein hochspannender Unternehmensstandort, insbesondere für digitale Geschäftsfelder wie E-Commerce. Die USA bieten nicht nur den Vorteil der Nähe zu gewinnbringenden Geschäftskontakten und möglicher Geldgeber, sondern sind auch der optimale Markt für dementsprechende Produkte. Zudem hält die US-Bürokratie Ausländern alle Türen weit geöffnet für Gründungen. Wer aber in den USA ein Unternehmen gründen möchte, hat ein paar Eigentümlichkeiten zu beachten.</p><p><strong>Start-up Gründung in den USA &#8211; ein paar Fakten</strong></p><p>Der Mär des Unbürokratischen haftet häufig an der amerikanischen Wirtschaft. In Wirklichkeit aber sind die Bedingungen, die vor einer <a
href="https://www.unitedstates.de/us-firmengruendung-in-4-schritten/">Start-up-Gründung in den USA</a> stehen, in einigen Punkten beachtlich. Auch der viel zitierte amerikanische Unternehmergeist selbst ist längst nicht so ausgeprägt, wie man meinen könnte.</p><p>Eine Studie im Januar 2015 stellte fest, dass sich nur 42 % der erwachsenen US-Amerikaner eine Unternehmensgründung zutrauen. Erstaunlicherweise schnitten just deutsche Teilnehmer der Studie mit 44 % ab. Eine Unternehmensgründung als schwierig schätzten 66 % der befragten Deutschen und 57 % der befragten Amerikaner ein.</p><p>Diese Zahlen spiegeln zwei zum Thema passende Aussagen wider: Zum einen ist es grundlegend nicht leicht, erfolgreicher Unternehmer zu werden, und zum anderen <a
href="https://www.gtai.de/de/trade/usa/recht/unternehmensgruendung-in-den-usa-779786" target="_blank" rel="noopener">sind in den USA die Voraussetzungen für Unternehmer</a> nützlich. Um ein paar Beispiele anzuführen:</p><p>&#8211; In den meisten US-Bundesstaaten sind die eigentlichen Gründungsformalitäten schnell und unbürokratisch<br
/>
&#8211; Die Online-Unternehmensgründung ist in vielen Bundesstaaten möglich<br
/>
&#8211; Der Gründungsakt braucht nicht notariell beurkundet werden<br
/>
&#8211; Es muss kein Mindestgründungskapital vorgelegt werden<br
/>
&#8211; Verglichen mit Deutschland sind die gesamten Gründungskosten niedrig<br
/>
&#8211; In dem ein oder anderen Bundesstaat, beispielsweise Florida und Delaware, sind die zu zahlenden Unternehmenssteuern extrem gering</p><p><strong>Die geeignete Unternehmensform</strong></p><p>Unternehmensformen gibt es einige, am einfachsten umzusetzen sicherlich die Sole Proprietorship. Für Start-up Gründer ist allerdings die Limited Liability Partnership (LLP) interessanter, da sie in einigen Bundesstaaten auch als Einzelunternehmen gegründet werden kann. <a
href="https://www.unitedstates.de/recht-steuern-usa/">Je nach Bundesstaat sind hier auch steuerliche Vorteile</a> neben der Einschränkung der persönlichen Haftung sehr ansprechend.</p><p>Angesichts der gewichtigen Rolle der Bundesstaaten in der US-Wirtschaft ist es schwierig zu sagen, welche Unternehmensform wirklich die vorteilhafteste ist, da dies von konkreten Bedingungen der einzelnen Staaten abhängig ist. Es lohnt sich also im Vorfeld gut zu recherchieren, um herauszufinden, welcher Bundesstaat die größten Vorteile bei der Gründung bereithält.</p><p><strong>Keine Gründung ohne Visa</strong></p><p>Nicht weniger wichtig als die Unternehmensform ist das Visum, welches man als kommender Unternehmer für die Gründung in den USA braucht. Mittels Online-Formular kann man mühelos für 90 Tage zum Gründen in die Vereinigten Staaten reisen und je nach Zielort <a
href="https://www.jetapp.de/charterflug">könnte man in die USA auch Charterflüge anfragen</a>.</p><p>Ein passendes Visum ist für einen längeren Aufenthalt und für den Status als Unternehmensinhaber allgemein vonnöten. Die amerikanische Bürokratie erlaubt nicht in den USA lebenden Personen nicht als ausländische Inhaber eines US-amerikanischen Unternehmens.</p><p><strong>Welches Visum und was ist bei der Einreise zu beachten?</strong></p><p>Die Anlaufstelle für ein Visum für deutsche Start-up Gründer ist das US-Generalkonsulat in Frankfurt am Main. Hier muss der Antrag für ein Investoren-Visa E2 für den kommenden Firmeninhaber sowie etwaige leitende Mitarbeiter eingereicht werden.</p><p>Die Einreise in die USA ist für vollständig geimpfte Personen mühelos möglich.</p><p>&#8211; Negativer Covid19-Test oder Nachweis der Genesung sind seit 12.6.2022 nicht mehr notwendig<br
/>
&#8211; Vollständig geimpft ist man, wenn man mit einem Impfstoff, der von der FDA zugelassen ist, geimpft ist<br
/>
&#8211; Der Impfnachweis erfolgt mittels QR-Code<br
/>
&#8211; Vor der Einreise in die USA <a
href="https://www.cdc.gov/quarantine/pdf/Proof-of-COVID-19-Vaccination-For-Noncitizen-Nonimmigrants-passenger-Disclosure-and-Attestation.pdf" target="_blank" rel="noopener">muss ein Gesundheitsformular ausgefüllt</a> und bei Ankunft vorgezeigt werden.</p><p>Der Beitrag <a
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<item><title>US Firmengründung in 4 Schritten</title><link>https://www.unitedstates.de/us-firmengruendung-in-4-schritten/</link>
<dc:creator><![CDATA[adminunited]]></dc:creator>
<pubDate>Thu, 08 Apr 2021 14:39:57 +0000</pubDate>
<category><![CDATA[Business]]></category>
<category><![CDATA[Fachartikel]]></category>
<category><![CDATA[Firmengründung]]></category>
<category><![CDATA[Gründung]]></category>
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<content:encoded><![CDATA[<p>Sie denken über die Gründung einer Firma oder Niederlassung in der USA nach?</p><p><strong>Hier erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Schritte in 5 Minuten!<br
/>
</strong>Wir haben Ihnen in 4 kurzen Punkten zusammengefasst, was die wichtigsten Entscheidungen sind die Sie treffen müssen und welche Formalitäten notwendig werden.</p><p>1. Wahl der Gesellschaftsform<br
/>
2. Wahl des Bundesstaates<br
/>
3. Registrierung mit Secretary of State<br
/>
4. Nach der Firmengründung notwendige Schritte</p><h2>1. Wahl der Gesellschaftsform</h2><p>Der erste Schritt bei der Gründung eines Unternehmens in den USA ist die Wahl der passenden Unternehmensform, beispielsweise eine Personengesellschaft (partnership) oder eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (LLC oder corporation). Welche Unternehmensform im Einzelfall die bessere Wahl ist, hängt vom Geschäftsmodell ab.</p><p>Hierbei sollten unter anderem Themen wie Haftung, Management sowie steuerliche Aspekte abgewogen werden. Die beliebtesten Gesellschaftsformen sind die corporation und die LLC, aufgrund der Haftungsbeschränkung für die Gesellschafter. Eine corporation und LLC können bereits mit nur einem Gesellschafter und innerhalb weniger Tage gegründet werden.</p><h2>2. Wahl des Bundesstaates</h2><p>Die Auswahl des Bundesstaates hängt von meheren Faktoren ab, wie beispielsweise Steuer, Firmensitz und Art des Betriebs. Werden z.B. Investoren für die Firma gesucht oder ist ein Börsengang geplant, ist oft Delaware die richtige Wahl.</p><p>Soll eine US Firma lediglich gegründet werden um z.B. ein US Bankkonto zu eröffnen und eine Präsenz in den USA ist nicht notwendig, kann ein Bundesstaat mit niedrigen Unterhaltungskosten sinnvoller sein. Hier kommt z.B. Wyoming in Frage. Ist eine Niederlassung mit Mitarbeitern in den USA geplant, macht häufig der Bundesstaat Sinn, in welchem der Hauptsitz der Firma sein wird.</p><h2>3. Registrierung mit Secretary of State</h2><p>Nach der Wahl des US Bundesstaats muss die Firma offiziell registriert werden. Die notwendigen Firmendokumente können online beim Secretary of State des jeweiligen US Bundesstaats eingereicht werden. Informationen, welche für die Registrierung bereit gehalten werden müssen sind unter anderem, der Name der Firma, die Firmenadresse, die Kontaktinformationen des Registered Agent und Kontaktinformationen der officer/director bzw. manager der Firma.</p><p>Jede Firma benötigt einen sogenannten Registered Agent im jeweiligen Bundesstaat. Ein Registered Agent hat die Aufgabe und gesetzliche Verantwortung, offizielle Rechtsdokumente (z.B. Klageschrift) anzunehmen und an Sie weiterzuleiten. Der Tag der Einreichung der Firmendokumente mit dem jeweiligen Secretary of State ist zugleich der Tag der Firmengründung. Sobald der jeweilige Secretary of State die Einreichung der Gründungsdokumente bestätigt hat, muss im nächsten Schritt die Firma (sofern eine corporation gewählt wurde) ein organizational meeting halten, um erste offizielle Firmenangelegenheiten zu regeln.</p><p>Bei der Gründung einer corporation müssen zusätzlich noch sogenannte bylaws angefertigt werden. Die bylaws sind ein internes Regelwerk der Gesellschaft. Es bestimmt beispielsweise die Verantwortlichkeiten der Eigentümer, Direktoren und leitenden Angestellten.</p><h2>4. Nach der Firmengründung notwendige Schritte</h2><p>Nach Firmengründung muss eine Steuernummer (Federal EIN) beim Finanzamt (Internal Revenue Service) beantragt werden. Falls die Person, die die Steuernummer für die Firma beantragt eine eigene Steuernummer besitzt (SSN, ITIN, oder EIN), kann die Steuernummer online auf der Webseite des Finanzamts beantragt werden.</p><p>Ansonsten ist die Beantragung telefonisch, via Fax oder per Post mit IRS Formular SS-4 möglich. Sobald die Gründung vollzogen ist, werden in einem sogenannten Firmenbuch (company book) die gesamten firmenbezogenen Dokumente aufbewahrt. Nach Erscheinen der Firma in dem Handelsregister des jeweiligen Bundesstaats und dem Erhalt der Steuernummer kann dann ein US Bankkonto eröffnet werden.</p><p>Dieser Artikel stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar, sondern dient ausschließlich zur allgemeinen Information.</p><p><a
href="https://www.unitedstates.de/kontakt/">&gt;&gt;&gt; Sprechen Sie uns an bei weiteren Fragen</a></p><p>Zögern Sie nicht uns anzuschreiben, wir helfen Ihnen gerne weiter bei Fragen rund um Ihre Firmengründung. In unserem Netzwerk befinden sich Experten auch zu weiteren Themen, die Sie darüber hinaus im Rahmen einer Gründung beachten müssen. Beispielsweise zum US-Visum.</p><p><a
href="https://www.unitedstates.de/fachartikel-ubersicht/">Weitere Artikel, die Sie interessieren könnten</a></p><p>Der Beitrag <a
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</item>
<item><title>Gründung USA Florida</title><link>https://www.unitedstates.de/grundung-usa-florida/</link>
<dc:creator><![CDATA[adminunited]]></dc:creator>
<pubDate>Mon, 05 Dec 2016 18:20:04 +0000</pubDate>
<category><![CDATA[Fachartikel]]></category>
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<category><![CDATA[Gründung]]></category>
<category><![CDATA[Limited Liability Company]]></category>
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<content:encoded><![CDATA[<h2>Die Gründung einer US-Gesellschaft in Florida</h2><p
style="text-align: left;">Wer Geschäfte in den USA betreibt, sollte dafür eine U.S.-Gesellschaft gründen. Dies dient zum einen der Haftungsbeschränkung und zum anderen der Maximierung der Steuerersparnis. Darüber hinaus gehört es zum allgemein üblichen Geschäftsgebaren, dass man in der Form einer juristischen Person agiert.</p><p
style="margin-bottom: 0px;">Es gibt verschiedene Gesellschaftsformen, von denen im Bereich IT, Consulting, Software Development etc. eigentlich nur die ”Corporation” (abgekürzt Corp. oder Inc.) oder die ”Limited Liability Company” (abgekürzt LL.C. oder L.C.) in Betracht kommen. Die LL.C. hat dabei den Vorteil, dass keine Florida Körperschaftssteuern i.H.v. 5.5% anfallen, sondern nur die Bundeskörperschaftssteuer von bis zu 35%.</p><p
style="text-align: justify;">Eine ”Inc.” hat ”shareholder”, welche die ”directors” wählen. Diese ernennen die ausführenden Organe (president, vice president, secretary, treasurer). Eine ”LL.C.” hat ”member”, welche die ausführenden Organe (Manager, Secretary, Treasurer) wählen. Beide Gesellschaften können Ein-Mann-Gesellschaften sein.</p><p
style="text-align: justify;">Um eine US-Gesellschaft in Florida zu gründen, muss der ”incorporator” die Gründungsartikel beim Florida Handelsregister einreichen und dort eintragen lassen. Oftmals tritt dabei der betreuende Rechtsanwalt als ”incorporator” auf. Wenn der Name noch zur Verfügung steht, wird die Gesellschaft innerhalb von 7-10 Tagen eingetragen und der ”incorporator” erhält eine Kopie der Gründungsartikel mit einem datierten Eintragungsvermerk sowie einer Firmenkennummer.</p><p
style="text-align: justify;">Die Gründungsartikel müssen folgendes beinhalten:</p><p
style="text-align: justify;">Namen der Firma</p><ul><li
style="text-align: justify;">Firmensitz</li><li
style="text-align: justify;">Namen und Adresse eines Zustellungsbevollmächtigen in Florida, der von Montag bis Freitag von 9-17 Uhr zur Verfügung steht</li><li
style="text-align: justify;">Namen und Adressen der Direktoren oder Manager</li><li
style="text-align: justify;">Anzahl der ausstellbaren Aktien oder Anteilscheine und Nennwert</li><li
style="text-align: justify;">Unterschrift des Firmengründers</li><li
style="text-align: justify;">Eintragungsgebühr</li></ul><p>Nach der Firmengründung sollte die Firma eine Bundessteuerkennummer beantragen (Federal Employer Identification Number), welche die Firma gegenüber Banken sowie dem Finanzamt identifiziert. Ohne eine solche Steuerkennummer kann die Gesellschaft kein Firmenkonto eröffnen.</p><p>Auch interessant: <a
href="https://www.unitedstates.de/us-firmengruendung-in-4-schritten/">US Firmengründung in 4 Schritten</a></p><p>(c) 2005 &#8211; Rechtsanwalt Alexander Reus, J.D. (Germany), J.D., LLM<br
/>
Dieser Artikel stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar, sondern dient ausschließlich zur allgemeinen Information.</p><p
style="margin-bottom: 0px;"><a
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]]></content:encoded>
</item>
<item><title>Firmen Gründung USA</title><link>https://www.unitedstates.de/firmen-gruendung-usa/</link>
<dc:creator><![CDATA[adminunited]]></dc:creator>
<pubDate>Mon, 05 Dec 2016 18:19:57 +0000</pubDate>
<category><![CDATA[Business]]></category>
<category><![CDATA[Firmengründung]]></category>
<category><![CDATA[Existenzgründung]]></category>
<category><![CDATA[Gründung]]></category>
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isPermaLink="false">https://www.unitedstates.de/uncategorized/firmen-gruendung-usa-html/</guid><description><![CDATA[<p>Firmengründung in der USA. Sie möchten sich eine Existenz in den USA aufbauen und würden dies gerne mit einem deutschsprachigen Partner umsetzen?</p><p>Der Beitrag <a
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]]></description>
<content:encoded><![CDATA[<h2>Sie möchten sich eine Existenz in den USA aufbauen und würden dies gerne mit einem deutschsprachigen Partner umsetzen?</h2><p>Wir unterstüten Sie gerne bei der Umsetzung Ihrer Geschäftsidee und bei Fragen zur Teilhabersuche, Markenschutz, Marktanalyse und den notwendigen Formalitäten. Beispielsweise in den Bereichen Auswanderung, Visa, Immobilienkauf, Immobilienfinanzierung und weiteren Themen im Rahmen Ihrer Unternehmensgründung.</p><p>Nutzen Sie unsere Marktkenntnisse und Erfahrungen bei der Suche nach geeigneten Partnern oder Unternehmen. Rufen Sie gerne an oder <a
href="https://www.unitedstates.de/kontakt/">schreiben Sie uns!</a></p><h2 style="text-align: left; margin-bottom: 0px;">Fachartikel zum Thema USA Firmengründung</h2><ul><li><a
href="https://www.unitedstates.de/us-firmengruendung-in-4-schritten/">US Firmengründung in 4 Schritten</a></li><li><a
href="https://www.unitedstates.de/grundung-usa-florida/">Gründung einer US-Gesellschaft in Florida</a></li><li><a
href="https://www.unitedstates.de/rechtsformvergleich-usa/">Die U.S. Corporation und die Aktiengesellschaft im Rechtsvergleich</a></li><li><a
href="https://www.unitedstates.de/markenschutz-usa/">Der internationaler Schutz von Marken</a></li><li><a
href="https://www.unitedstates.de/fachartikel-ubersicht/">weitere Artikel</a></li></ul><h2 style="text-align: left;">Hinweise zur Gründung in den USA</h2><p
style="text-align: left; margin-bottom: 0px;">Ein <a
href="https://www.unitedstates.de/e-visa-investor/">USA Arbeits- oder Investor Visum</a> selbst direkt zu beantragen ist nicht ganz einfach. Ein schrittweise Herangehen an die Einwanderung ist deutlich einfacher und erfolgversprechender. Es ist eine Menge Geduld und auch Eigenkapital erforderlich (Die Höhe des Eigenkapitals ist abhängig davon ob es sich um eine Neugründung oder Beteiligung handelt). Möglicherweise ist eine vollständige Einwanderung gar nicht notwendig.</p><p
style="text-align: left;">Wir helfen Ihnen auf Ihrem Weg zur von der Geschäftsidee über Existenzgründung und Visabeantragung bis zur <a
href="https://www.unitedstates.de/recht-steuern-usa/">Rechts- und Steuerberatung</a> mit unserem deutschsprachigem Partnernetzwerk. Von der Idee bis zur Einwanderung vergeht in der Regel ein Jahr.</p><p
style="text-align: left;">Bei einer Beteiligung oder Übernahme ist eventuell eine “Probezeit” im Unternehmen sinnvoll. Hier können Sie in einigen Monaten (als Tourist) die Firma und Gegend erkunden. Da keine Arbeitserlaubnis besteht, erhalten Sie aus rechtlichen Gründen kein Gehalt. Gefällt Ihnen das Unternehmen sowie die Rahmenbedingungen werden Schritte wie Anstellung mit Arbeitsvertrag, Visa usw geregelt.</p><p>Wenn Sie auszuwandern, wechseln Sie in eine neue Kultur mit völlig anderen Gewohnheiten. Auch hierbei können wir Sie auf Ihr neues Umfeld vorbereiten. Wir arbeiten mit <a
href="https://www.unitedstates.de/coaching-usa/">Coaching-Spezialisten</a> zusammen, die im Business- und auch privaten Umfeld umfangreiche Erfahrungen vorweisen können.</p><p>Gerne unterstützen wir Sie bei Ihrem Gründungsvorhaben in den USA, rechtlich wie auch steuerlich. <a
href="https://www.unitedstates.de/kontakt/">Schreiben Sie uns unverbindlich</a></p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Der Beitrag <a
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]]></content:encoded>
</item>
<item><title>Firmengründung USA Risiken</title><link>https://www.unitedstates.de/firmengrundung-usa-risiken/</link>
<dc:creator><![CDATA[adminunited]]></dc:creator>
<pubDate>Mon, 05 Dec 2016 18:19:57 +0000</pubDate>
<category><![CDATA[Fachartikel]]></category>
<category><![CDATA[Firmengründung]]></category>
<category><![CDATA[Haftung]]></category>
<category><![CDATA[Risiken]]></category>
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isPermaLink="false">https://www.unitedstates.de/uncategorized/firmengrundung_usa_risiken-html/</guid><description><![CDATA[<p>Risiken bei der Firmengründung in den USA - Sie wollen eine Firma gründen? Eine persönliche Haftung des Eigentümers besteht nach dem “alter-ego”-Test...</p><p>Der Beitrag <a
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]]></description>
<content:encoded><![CDATA[<h2>Risiken bei der Firmengründung in den USA</h2><p>“Sie wollen eine Firma gründen?” fragt der Anwalt seinen Mandanten am Telefon. “Gar kein Problem, ich brauche ein paar Informationen und dann mache ich das online innerhalb von ein paar Stunden”. Wer in den USA eine Firma gründen will, wird überrascht sein, wie schnell die Formalitäten erledigt sind. Anders als in Deutschland muss bei einer Kapitalgesellschaft kein bestimmtes Stammkapital eingezahlt werden. Selbst Firmen mit Milliarden an “genehmigtem Kapital” (sog. “authorized capital”) können nur $ 100 Kapital haben. Auf den ersten Blick scheint zudem das Risiko einer persönlichen Haftung bei einer amerikanischen Kapitalgesellschaft geringer zu sein als in Deutschland: Schnell haftet der Geschäftsführer einer deutschen GmbH mit seinem Privatvermögen, insbesondere bei Nichtzahlung von Sozialbeiträgen und Insolvenzverschleppung nach dem deutschen Insolvenzrecht. Bei einer amerikanischen “Inc.” gibt es außer bei schwersten Straftaten grundsätzlich keine Durchgriffshaftung auf die natürlichen Personen.</p><p
style="text-align: justify;">Die Versuchung, ohne großen finanziellen Aufwand eine amerikanische Firma zu gründen, ist daher groß. Dabei wird oft übersehen, dass der generelle Schutz vor einer Durchgriffshaftung nicht absolut ist und zahlreiche Situationen auftreten können, in denen ein Gläubiger die schützende Firmenhülle durchstoßen und direkt auf die Vermögenswerte des Aktionärs oder der Mutterfirma zugreifen kann (“Piercing the Corporate Veil”). Es kann daher nur davor gewarnt werden, ohne intensive Beratung durch eine international tätige Anwaltssozietät eine amerikanische Firma zu gründen.</p><p
style="text-align: justify;">Eine persönliche Haftung des Firmeneigentümers besteht nach dem sog. “alter-ego”-Test, wenn aufgrund identischer Interessen keine Trennung zwischen dem Gesellschafter und der Gesellschaft besteht und ohne Durchgriff ein ungerechter Zustand vorliegen würde. Eine Haftung kommt insbesondere in Betracht, wenn die Gesellschaft faktisch von dem Firmeneigentümer vereinnahmt wird, indem das Vermögen der Gesellschaft an ihn weitergeleitet und zu seinen Gunsten die Gesellschaft insolvent wird. Dabei kann im Einzelfall nur von Experten beurteilt werden, ob die Gesellschaft lediglich eine Hülse der ursprünglichen Gesellschaft ist oder ob eine ausreichende Trennung zwischen Gesellschaft und Firmeneigentümer besteht. Es muss untersucht werden, ob die gesellschaftsrechtliche Struktur legitimen Geschäftszielen dient oder nur ein Mittel zur Verhinderung einer persönlichen Haftung ist. Nach der amerikanischen Rechtsprechung können folgende Faktoren für einen Durchgriff auf den Aktionär sprechen:</p><ul><li
style="text-align: justify;">Fehlen bzw. mangelnde Befolgung von Formalitäten (z.B. fehlende Sitzungsprotokolle des Vorstands)</li><li
style="text-align: justify;">Vermischung von Firmen- und Privatvermögen (“Commingling”)</li><li
style="text-align: justify;">Unterkapitalisierung der Firma (“Flimsy Corporation”)</li><li
style="text-align: justify;">Personalidentität bei den Organen der Mutter- und Tochterunternehmen</li><li
style="text-align: justify;">Unbillige Verwendung einer Firmenhülle für unzulässige Zwecke</li></ul><p
style="text-align: justify;">Eine Haftung kommt bei Existenz zweier Gesellschaften in Betracht, wenn sie</p><ul><li
style="text-align: justify;">einen identischen Sitz haben</li><li
style="text-align: justify;">denselben Briefkopf benutzen</li><li
style="text-align: justify;">ähnliche Namen haben</li><li
style="text-align: justify;">identische Sitzungsprotokolle führen</li><li
style="text-align: justify;">dieselben leitenden Angestellten oder Geschäftsführer beschäftigen</li><li
style="text-align: justify;">dieselben Rechtsanwälte und Buchhalter beauftragen</li><li
style="text-align: justify;">dieselbe Geschäftstätigkeit aufweisen</li><li
style="text-align: justify;">als einheitliche juristische Person nach außen auftreten oder wenn</li><li
style="text-align: justify;">eine Gesellschaft über das Verhalten der anderen Gesellschaft bestimmt</li></ul><p
style="text-align: justify;">Die Aufzählung ist nicht abschließend. Für einen Haftungsdurchgriff ist kein Faktor für sich alleine ausreichend und die Gerichte wägen sämtliche Faktoren gegeneinander ab. Allein der Supreme Court of California hielt bisher eine unzureichende Kapitalisierung für ausreichend für einen Durchgriff. Bei der Gewichtung der Faktoren ist die Rechtsprechung zudem uneinheitlich: Während manche Gerichte eine ausreichende Beherrschung auch dann bejahen, wenn kein unbilliges Verhalten vorliegt, verlangen andere Gerichte vom Kläger den Nachweis, dass ein rechtswidriges Verhalten einen Schaden verursacht hat.</p><p>Anstatt des “alter-ego”- Test wird von den Gerichten auch der sog. “instrumentality”-Test durchgeführt. Danach haftet der Beklagte, wenn er die Gesellschaft kontrolliert oder vollständig beherrscht, ein unbilliges Ziel verfolgt und dadurch einen Schaden verursacht.</p><p
style="text-align: justify;">Um die Gefahr eines Durchgriffs so gering wie möglich zu halten, sollte man folgendes tun:</p><ul><li
style="text-align: justify;">Dotierung eines Grundkapitals, welches zumindest den Geldbedarf für das erste Geschäftsjahr deckt</li><li
style="text-align: justify;">Verfassen von Sitzungsprotokollen (“Minutes”) über alle wesentlichen Beschlüsse des Vorstands, bei zwei Gesellschaften Anfertigung getrennter Sitzungsprotokolle</li><li
style="text-align: justify;">Strikte Trennung von Privat- und Firmenkonten</li><li
style="text-align: justify;">Beratung durch eine erfahrene Anwaltssozietät</li><li
style="text-align: justify;"></li><li>Da es bei der Durchgriffshaftung auf die Gesamtumstände ankommt und kein Fall dem anderen gleicht, können nur Experten wertvolle Ratschläge geben. Ihre Erfahrung in der Überprüfung von Rechtsgeschäften, Transaktionen und Gesellschaftsstrukturen versetzt sie in die Lage, die gesellschaftsrechtlichen Zusammenhänge zu analysieren und die maßgebenden Faktoren herauszuarbeiten.</li></ul><p>(c) 2005 &#8211; Rechtsanwalt Alexander Reus, Günter Ottmann, Rechtsreferendar<br
/>
Dieser Artikel stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar, sondern dient ausschließlich zur allgemeinen Information.</p><p
style="margin-bottom: 0px;"><a
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