Unternehmensgründung in den USA – Was beachtet werden muss

Gründung USA

Für Unternehmensgründer und Start-ups sind die USA ein hochspannender Unternehmensstandort, insbesondere für digitale Geschäftsfelder wie E-Commerce. Die USA bieten nicht nur den Vorteil der Nähe zu gewinnbringenden Geschäftskontakten und möglicher Geldgeber, sondern sind auch der optimale Markt für dementsprechende Produkte. Zudem hält die US-Bürokratie Ausländern alle Türen weit geöffnet für Gründungen. Wer aber in den USA ein Unternehmen gründen möchte, hat ein paar Eigentümlichkeiten zu beachten.

Start-up Gründung in den USA – ein paar Fakten

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Der Mär des Unbürokratischen haftet häufig an der amerikanischen Wirtschaft. In Wirklichkeit aber sind die Bedingungen, die vor einer Start-up-Gründung in den USA stehen, in einigen Punkten beachtlich. Auch der viel zitierte amerikanische Unternehmergeist selbst ist längst nicht so ausgeprägt, wie man meinen könnte.

Eine Studie im Januar 2015 stellte fest, dass sich nur 42 % der erwachsenen US-Amerikaner eine Unternehmensgründung zutrauen. Erstaunlicherweise schnitten just deutsche Teilnehmer der Studie mit 44 % ab. Eine Unternehmensgründung als schwierig schätzten 66 % der befragten Deutschen und 57 % der befragten Amerikaner ein.

Diese Zahlen spiegeln zwei zum Thema passende Aussagen wider: Zum einen ist es grundlegend nicht leicht, erfolgreicher Unternehmer zu werden, und zum anderen sind in den USA die Voraussetzungen für Unternehmer nützlich. Um ein paar Beispiele anzuführen:

– In den meisten US-Bundesstaaten sind die eigentlichen Gründungsformalitäten schnell und unbürokratisch
– Die Online-Unternehmensgründung ist in vielen Bundesstaaten möglich
– Der Gründungsakt braucht nicht notariell beurkundet werden
– Es muss kein Mindestgründungskapital vorgelegt werden
– Verglichen mit Deutschland sind die gesamten Gründungskosten niedrig
– In dem ein oder anderen Bundesstaat, beispielsweise Florida und Delaware, sind die zu zahlenden Unternehmenssteuern extrem gering

Die geeignete Unternehmensform

Unternehmensformen gibt es einige, am einfachsten umzusetzen sicherlich die Sole Proprietorship. Für Start-up Gründer ist allerdings die Limited Liability Partnership (LLP) interessanter, da sie in einigen Bundesstaaten auch als Einzelunternehmen gegründet werden kann. Je nach Bundesstaat sind hier auch steuerliche Vorteile neben der Einschränkung der persönlichen Haftung sehr ansprechend.

Angesichts der gewichtigen Rolle der Bundesstaaten in der US-Wirtschaft ist es schwierig zu sagen, welche Unternehmensform wirklich die vorteilhafteste ist, da dies von konkreten Bedingungen der einzelnen Staaten abhängig ist. Es lohnt sich also im Vorfeld gut zu recherchieren, um herauszufinden, welcher Bundesstaat die größten Vorteile bei der Gründung bereithält.

Keine Gründung ohne Visa

Nicht weniger wichtig als die Unternehmensform ist das Visum, welches man als kommender Unternehmer für die Gründung in den USA braucht. Mittels Online-Formular kann man mühelos für 90 Tage zum Gründen in die Vereinigten Staaten reisen und je nach Zielort könnte man in die USA auch Charterflüge anfragen.

Ein passendes Visum ist für einen längeren Aufenthalt und für den Status als Unternehmensinhaber allgemein vonnöten. Die amerikanische Bürokratie erlaubt nicht in den USA lebenden Personen nicht als ausländische Inhaber eines US-amerikanischen Unternehmens.

Welches Visum und was ist bei der Einreise zu beachten?

Die Anlaufstelle für ein Visum für deutsche Start-up Gründer ist das US-Generalkonsulat in Frankfurt am Main. Hier muss der Antrag für ein Investoren-Visa E2 für den kommenden Firmeninhaber sowie etwaige leitende Mitarbeiter eingereicht werden.

Die Einreise in die USA ist für vollständig geimpfte Personen mühelos möglich.

– Negativer Covid19-Test oder Nachweis der Genesung sind seit 12.6.2022 nicht mehr notwendig
– Vollständig geimpft ist man, wenn man mit einem Impfstoff, der von der FDA zugelassen ist, geimpft ist
– Der Impfnachweis erfolgt mittels QR-Code
– Vor der Einreise in die USA muss ein Gesundheitsformular ausgefüllt und bei Ankunft vorgezeigt werden.