US Firmengründung in 4 Schritten

USA Firmengründung Rechtsanwalt Steuerberater

Sie denken über die Gründung einer Firma oder Niederlassung in der USA nach?

Hier erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Schritte in 5 Minuten!
Wir haben Ihnen in 4 kurzen Punkten zusammengefasst, was die wichtigsten Entscheidungen sind die Sie treffen müssen und welche Formalitäten notwendig werden.

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1. Wahl der Gesellschaftsform
2. Wahl des Bundesstaates
3. Registrierung mit Secretary of State
4. Nach der Firmengründung notwendige Schritte

1. Wahl der Gesellschaftsform

Der erste Schritt bei der Gründung eines Unternehmens in den USA ist die Wahl der passenden Unternehmensform, beispielsweise eine Personengesellschaft (partnership) oder eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (LLC oder corporation). Welche Unternehmensform im Einzelfall die bessere Wahl ist, hängt vom Geschäftsmodell ab.

Hierbei sollten unter anderem Themen wie Haftung, Management sowie steuerliche Aspekte abgewogen werden. Die beliebtesten Gesellschaftsformen sind die corporation und die LLC, aufgrund der Haftungsbeschränkung für die Gesellschafter. Eine corporation und LLC können bereits mit nur einem Gesellschafter und innerhalb weniger Tage gegründet werden.

2. Wahl des Bundesstaates

Die Auswahl des Bundesstaates hängt von meheren Faktoren ab, wie beispielsweise Steuer, Firmensitz und Art des Betriebs. Werden z.B. Investoren für die Firma gesucht oder ist ein Börsengang geplant, ist oft Delaware die richtige Wahl.

Soll eine US Firma lediglich gegründet werden um z.B. ein US Bankkonto zu eröffnen und eine Präsenz in den USA ist nicht notwendig, kann ein Bundesstaat mit niedrigen Unterhaltungskosten sinnvoller sein. Hier kommt z.B. Wyoming in Frage. Ist eine Niederlassung mit Mitarbeitern in den USA geplant, macht häufig der Bundesstaat Sinn, in welchem der Hauptsitz der Firma sein wird.

3. Registrierung mit Secretary of State

Nach der Wahl des US Bundesstaats muss die Firma offiziell registriert werden. Die notwendigen Firmendokumente können online beim Secretary of State des jeweiligen US Bundesstaats eingereicht werden. Informationen, welche für die Registrierung bereit gehalten werden müssen sind unter anderem, der Name der Firma, die Firmenadresse, die Kontaktinformationen des Registered Agent und Kontaktinformationen der officer/director bzw. manager der Firma.

Jede Firma benötigt einen sogenannten Registered Agent im jeweiligen Bundesstaat. Ein Registered Agent hat die Aufgabe und gesetzliche Verantwortung, offizielle Rechtsdokumente (z.B. Klageschrift) anzunehmen und an Sie weiterzuleiten. Der Tag der Einreichung der Firmendokumente mit dem jeweiligen Secretary of State ist zugleich der Tag der Firmengründung. Sobald der jeweilige Secretary of State die Einreichung der Gründungsdokumente bestätigt hat, muss im nächsten Schritt die Firma (sofern eine corporation gewählt wurde) ein organizational meeting halten, um erste offizielle Firmenangelegenheiten zu regeln.

Bei der Gründung einer corporation müssen zusätzlich noch sogenannte bylaws angefertigt werden. Die bylaws sind ein internes Regelwerk der Gesellschaft. Es bestimmt beispielsweise die Verantwortlichkeiten der Eigentümer, Direktoren und leitenden Angestellten.

4. Nach der Firmengründung notwendige Schritte

Nach Firmengründung muss eine Steuernummer (Federal EIN) beim Finanzamt (Internal Revenue Service) beantragt werden. Falls die Person, die die Steuernummer für die Firma beantragt eine eigene Steuernummer besitzt (SSN, ITIN, oder EIN), kann die Steuernummer online auf der Webseite des Finanzamts beantragt werden.

Ansonsten ist die Beantragung telefonisch, via Fax oder per Post mit IRS Formular SS-4 möglich. Sobald die Gründung vollzogen ist, werden in einem sogenannten Firmenbuch (company book) die gesamten firmenbezogenen Dokumente aufbewahrt. Nach Erscheinen der Firma in dem Handelsregister des jeweiligen Bundesstaats und dem Erhalt der Steuernummer kann dann ein US Bankkonto eröffnet werden.

Dieser Artikel stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar, sondern dient ausschließlich zur allgemeinen Information.

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