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Artikel - USA Business

Die Gründung einer US-Gesellschaft in Florida

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Wer Geschäfte in den USA betreibt, sollte dafür eine U.S.-Gesellschaft gründen. Dies dient zum einen der Haftungsbeschränkung und zum anderen der Maximierung der Steuerersparnis. Darüber hinaus gehört es zum allgemein üblichen Geschäftsgebaren, dass man in der Form einer juristischen Person agiert.

Es gibt verschiedene Gesellschaftsformen, von denen im Bereich IT, Consulting, Software Development etc. eigentlich nur die ”Corporation” (abgekürzt Corp. oder Inc.) oder die ”Limited Liability Company” (abgekürzt LL.C. oder L.C.) in Betracht kommen. Die LL.C. hat dabei den Vorteil, dass keine Florida Körperschaftssteuern i.H.v. 5.5% anfallen, sondern nur die Bundeskörperschaftssteuer von bis zu 35%.

 

 

Eine ”Inc.” hat ”shareholder”, welche die ”directors” wählen. Diese ernennen die ausführenden Organe (president, vice president, secretary, treasurer). Eine ”LL.C.” hat ”member”, welche die ausführenden Organe (Manager, Secretary, Treasurer) wählen. Beide Gesellschaften können Ein-Mann-Gesellschaften sein.

Um eine US-Gesellschaft in Florida zu gründen, muss der ”incorporator” die Gründungsartikel beim Florida Handelsregister einreichen und dort eintragen lassen. Oftmals tritt dabei der betreuende Rechtsanwalt als ”incorporator” auf. Wenn der Name noch zur Verfügung steht, wird die Gesellschaft innerhalb von 7-10 Tagen eingetragen und der ”incorporator” erhält eine Kopie der Gründungsartikel mit einem datierten Eintragungsvermerk sowie einer Firmenkennummer.

Die Gründungsartikel müssen folgendes beinhalten:

Namen der Firma

  • Firmensitz
  • Namen und Adresse eines Zustellungsbevollmächtigen in Florida, der von Montag bis Freitag von 9-17 Uhr zur Verfügung steht
  • Namen und Adressen der Direktoren oder Manager
  • Anzahl der ausstellbaren Aktien oder Anteilscheine und Nennwert
  • Unterschrift des Firmengründers
  • Eintragungsgebühr
  • Nach der Firmengründung sollte die Firma eine Bundessteuerkennummer beantragen (Federal Employer Identification Number), welche die Firma gegenüber Banken sowie dem Finanzamt identifiziert. Ohne eine solche Steuerkennummer kann die Gesellschaft kein Firmenkonto eröffnen.

 

(c) 2005 - Rechtsanwalt Alexander Reus, J.D. (Germany), J.D., LLM
Dieser Artikel stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar, sondern dient ausschließlich zur allgemeinen Information.

 

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© 2011 Martin Körner

Datum der letzten Änderung: 20.01.2012

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