Nachlassverfahren in den USA

Das Nachlassverfahren in den USA

Was muss ich tun, wenn ich in den USA Immobilien erbe?

 

Ausländische Erben von Immobilien in Florida stehen oftmals vor der Frage, wie sie Eigentum an dem Vermögen des Erblassers erlangen können. Der ausländische Begünstigte würde gerne seine Rechte am Eigentum durchsetzen oder aber die Immobilie verkaufen, muss dann allerdings mit Erstaunen feststellen, dass es nicht ausreicht, die Sterbeurkunde vorzuzeigen in der Hoffnung, das Eigentum werde in magischer Weise auf seinen Namen übertragen. Andere wiederum gehen fälschlicherweise davon aus, dass das Eigentum des Erblassers automatisch dem Staat anheimfällt. Keine dieser Vorstellungen entspricht den Tatsachen. Zum Glück haben ausländische Erben von Vermögen in Florida ausreichende Möglichkeiten zur Sicherstellung ihres Erbes. Um die Rechte an der Erbschaft durchzusetzen, hat der Erbe in den meisten Fällen ein Nachlassverfahren (Verlassenschaftsverfahren in Österreich) an den Gerichten in Florida durchzuführen.

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Im allgemeinen beginnt das Nachlassverfahren in Florida nach Abschluss des ausländischen Verfahrens (gleichgültig, ob ein Testament vorhanden ist oder nicht), also zu dem Zeitpunkt, zu dem das ausländische Gericht einen Erbschein, der die Berechtigung des Erben am Nachlass festlegt, erteilt hat. Dabei kann in der USA auch ein Nachlassverfahren eröffnet werden, ohne daß ein Erbschein vorliegt.

Die Komplexität des Verfahrens bestimmt sich nach dem Umfang des Nachlasses und der Zeitdauer, die seit dem Tod des Erblassers verstrichen ist. Die Gerichte Floridas erkennen die Vermögensverteilung entsprechend dem durch das ausländische Gericht ausgestellten Erbschein, falls vorhanden, als ordnungsgemäßen Nachweis an. Die Begünstigten müssen dem Nachlassgericht in Florida gerichtlich bestätigte Abschriften der Todesurkunde und des Erbscheines vorlegen. Sämtliche Dokumente müssen amtlich in das Englische übersetzt werden. Das Gericht benötigt ebenfalls eine Bestätigung der US-Steuerbehörden, aus der hervorgeht, dass entweder die Erbschaftssteuern gezahlt worden oder aber dass solche nicht zu entrichten sind.

Sobald alle Unterlagen ordnungsgemäß vorliegen (gegebenenfalls auch ein Vermerk über die Befriedigung von Gläubigern), erteilt das US-Nachlassgericht eine Bescheinigung, welche die Erben dazu berechtigt, das Eigentum in Übereinstimmung mit dem Erbschein in Besitz zu nehmen. Diese Bescheinigung des Gerichtes in Florida wird anschließend bezüglich Immobilien in das Grundbuch am Sitz der Immobilie eingetragen. Sobald die gerichtliche Bestätigung des Erbscheins in Florida durchgeführt und die gerichtliche Bescheinigung ordnungsgemäß eingetragen worden ist, hat der Erbe das Eigentum an den Immobilien und sonstigem Vermögen mit sämtlichen Rechten erlangt und kann darüber verfügen oder es verkaufen. Liegt kein Erbschein vor, muß ein vollumfängliches Nachlassverfahren in Florida durchgeführt werden.

Des weiteren hängt die Durchführung eines formelle Nachlassverfahrens in Florida davon, auf welche Art und Weise das Eigentum an Immobilien und sonstigem Vermögen tituliert worden ist. Der titulierte Anspruch hat Beweiskraft hinsichtlich der Grundstücksübertragungsurkunde (“Warranty Deed”), die das absolute Eigentum an einer Immobilie bescheinigt bezeichnet wird. Bei einer Gesamthandsgemeinschaft, (bei Ehegatten als “tenancy by the entireties” oder sonst als “joint tenants with rights of survivorship”), ist es normalerweise nicht notwendig, ein Nachlassverfahren in Florida durchzuführen, da der Titel automatisch an den überlebenden Ehegatten und/oder den Bruchteilseigentümer übergeht. Eine beglaubigte Kopie des Sterbeurkunde muss in dem Grundbuch (“public records”) des zuständigen Landkreises, eingetragen sein. Obwohl es normalerweise ausreicht, den Titel auf den überlebenden Eigentümer zu übertragen, benötigen Rechtsmängelversicherunger („Title Insurance Companies) gelegentlich zusätzliche Nachweise, sobald die Liegenschaft verkauft werden soll. Wenn das Grundstückseigentum einzig auf den Namen des Erblassers oder der Erblasser als Bruchteilseigentümer in einer Bruchteilsgemeinschaft eingetragen ist, ist ein Nachlassverfahren zur Verteilung des Eigentums an die Begünstigten erforderlich.

Obwohl es möglich ist, ein Nachlassverfahren in Florida durch Vorlage eines im Ausland erteilten Erbscheins durchzuführen, wenn ein in Florida gültiges Testament nicht vorhanden ist, wird der Nachlass anhand des in Florida geltenden Erbrechts bewertet. Dies bedeutet, dass – abhängig von der Blutsverwandtschaft zu dem Erblasser – der Wunsch des ausländischen Erblassers möglicherweise nicht ausgeführt wird. Für diesen Fall kann es im allgemeinen von Vorteil sein, die Entscheidung des ausländischen Gerichts abzuwarten und danach erst weitere Schritte in Florida einzuleiten oder aber ein US-Testament vorweisen zu können, welches ausschließlich über das in den Staaten vorhandene Vermögen verfügt. Sollte das Testament des Erblassers in Florida rechtswirksam sein, so kann der Begünstigte das auf diesem Testament Basierende jederzeit verfahrensrechtlich durchführen lassen, ohne auf die Erteilung des Erbscheins warten zu müssen. Damit das Testament in Florida Gültigkeit hat, muss es Anwesenheit eines Notars und zweier Zeugen unterzeichnet worden sein. Eigenhändig geschriebene und unterschriebene, sowie mündlich erklärte letztwillige Verfügungen oder gemeinschaftliche Testamente werden in Florida nicht anerkannt.

Es sollte weiterhin beachtet werden, dass für den Fall, dass das Vermögen aus beweglichen Wirtschaftsgütern besteht, die Durchführung eines Nachlassverfahrens nicht unbedingt erforderlich ist. Sollte das Vermögen beispielsweise lediglich aus einem Kraftfahrzeug oder einem Boot bestehen, kann das Eigentum an dieser Vermögensmasse ohne Zuhilfenahme der Nachlassverwaltung übertragen werden. Grundsätzlich muss der Begünstigte lediglich den Nachweis seiner Berechtigung vorweisen können. Die hierfür erforderlichen Unterlagen variieren und sind davon abhängig, ob der Erblasser ein US-Testament angefertigt hat oder nicht. Gemeinsame Bankkonten mit dem Verfügungsrecht für den Überlebensfall werden – ebenso wie Grundbesitz – auf den Überlebenden übertragen, ohne dass es hierzu eines Nachlassverfahrens bedarf. Darüber hinaus werden Immobilien, die auf den Namen einer Gesellschaft lauten, normalerweise als außerhalb der USA liegend betrachtet, wenn die Anteile außerhalb der USA gehalten werden. Infolgedessen können Ausländer die Übertragung solchen Vermögens vereinfachen, indem sie die Anteile überführen, was auch eine Steuervermeidung innerhalb der USA zur Folge haben kann.

Es ist zu beachten, dass Ausländer zwar als persönlicher Nachlassverwalter fungieren können, das Gericht allerdings üblicherweise eine Kaution beansprucht, sobald der Nachlassverwalter kein Einwohner Floridas ist. Eine solche Kaution wird nicht erforderlich sein, wenn ein Anwalt in Florida als beigeordneter Nachlassverwalter benannt wird.

Wie bereits oben ausgeführt, kann allgemein festgehalten werden, dass Ausländer mit Kapital in Florida hinsichtlich dieses Vermögens ein US-Testament errichten sollten und dieses Vermögen von einem deutschen Testament ausschließen sollten. Weiterhin ist bei dem in Kapital- oder Personengesellschaften gehaltenem Vermögen die Übertragung nach dem Tod der anderen Person oder des Eigentümers leichter als wenn Vermögen über Privatpersonen gehalten wird.

Am Ende sei noch darauf hingewiesen, dass dieser Artikel nicht die steuerlichen Auswirkungen von Vermögensübertragungen von Todes wegen behandelt. Es ist jedoch interessant zu wissen, dass durch das Zusatzprotokoll zum deutsch-amerikanischen Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung in Nachlassangelegenheiten steuerliche Vereinfachungen für Vermögensübertragungen unter Deutschen bis zu $ 650,000.00 eingetreten sind.

Ein Beitrag von: (c) 2004 Rechtsanwalt Alexander Reus, drrt.com
Dieser Artikel stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar, sondern dient ausschließlich zur allgemeinen Information.

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