Kreditvergabe an Privatpersonen

Kreditkarte

Die Praxis der Kreditvergabe an Privatpersonen in den USA

Wer als Ausländer in die USA kommt, wird feststellen, daß die Kreditvergabe an Privatpersonen ein Thema für sich ist und in erster Linie davon abhängt, ob ein Ausländer eine sog. „Social Security Number“ hat, die er aufgrund eines Visums ausgestellt bekommen kann. Die Kreditvergabe an Privatpersonen erfolgt in den USA auf der Grundlage von standardisierten Tests, die Darlehensgeber verwenden, um die Kreditwürdigkeit eines Schuldners zu bestimmen. Dadurch werden Darlehensnehmer in verschiedene Kategorien eingeteilt, nach denen sich die Konditionen eines Kredits richten.

Am häufigsten wird der sog. FICO- Test verwendet, benannt nach und erstellt von der Fair Isaac Corp.. Dabei kann ein Darlehensnehmer zwischen 300 und 900 Punkten erreichen. Je höher der Wert ist, desto besser ist (zumindest theoretisch) die Kreditwürdigkeit und entsprechend günstiger sind die Kreditkonditionen:

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  • Bei mehr als 700 Punkten erhält ein Antragsteller ein Darlehen zu Topkonditionen und ohne jegliche Dokumentationspflicht(sog. „no docs“- Kredit), d.h. der Darlehensgeber verzichtet auf Kopien von Lohnabrechnungen oder Vermögensaufstellungen, was die Kreditvergabe vereinfacht und beschleunigt.
  • Bei einem Wert von über 660 Punkten erhält der Darlehensnehmer noch immer die besten Zinssätze, muß aber seine Vermögensverhältnisse nachweisen.
  • Liegt die Punktzahl zwischen 620 und 660, kann immer noch ein Kredit zu den besten Konditionen gewährt werden. Allerdings werden sich dazu dann weniger Institute bereit finden. Zudem wird die bisherige Kreditgeschichte des Antragstellers genauer untersucht, um entscheiden zu können, ob eine Kreditvergabe zu Vorzugskonditionen noch vertretbar ist.
  • Bei einem Wert von unter 620 erhöht sich die Zinsrate um mindestens 1%. Bei einem über 30 Jahre laufenden Darlehen von $100.000 bedeutet dies zusätzliche Zinsen von $23.140. Der Darlehensnehmer ist damit kein „prime borrower“ mehr. Auch müssen weitere Einschränkungen, wie z.B. eine Vertragsstrafe bei vorzeitiger Tilgung, hingenommen werden.

Die von einem Darlehensnehmer erzielte Punktzahl hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab, die teilweise auch von diesem beeinflusst werden können. Negativ auswirken werden sich dabei z.B. ein Insolvenzantrag, Zwangsvollstreckungen, Mahnungen und verspätete Ratenzahlungen.

Aber auch andere, scheinbar unverfängliche Tatsachen können dazu führen, daß das „Credit Ranking“ sinkt. Für die Bestimmung der Kreditwürdigkeit einer Person kommt es nach dem FICO Test auch auf den insgesamt eingeräumten Kreditrahmen und dessen Inanspruchnahme an. Daher kann es z.B. von Nachteil sein, wenn die durch ein Kreditkartenunternehmen eingeräumte Kreditlinie vollständig ausgenutzt wird. In einem solchen Fall empfiehlt es sich, die Darlehensschuld gleichmäßig auf mehrere Karten zu verteilen. Insgesamt steht dann ein größerer Kreditrahmen zur Verfügung, der allerdings nicht vollständig ausgenutzt ist.

Die Kreditwürdigkeit einer Person wird auch durch frühere Kredite, d.h. die „Kreditgeschichte“ („credit history“) beeinflußt. Insofern empfiehlt es sich, eine möglichst lange (und natürlich positive) Kreditgeschichte vorweisen zu können. Verbraucher, die keinen Abzahlungskredit (z.B. für den Kauf eines PKW) oder kein revolvierendes Darlehen im Rahmen eines Kreditkartenvertrages haben, sollten daher bei einer Bank einen günstigen, durch Effekten oder bestehendes Guthaben gesicherten Kredit beantragen, um so auf eine positive „Vergangenheit“ verweisen zu können. Aus derselben Überlegung heraus sollte ein Verbraucher in den USA Kreditlinien und Festdarlehen jüngeren Datums tilgen und abwickeln, lang bestehende Kreditbeziehungen hingegen offen halten.

Weiterhin ist zu beachten, daß der FICO Test jeweils die zuletzt bekannt gewordenen Transaktionen sehr hoch bewertet, diese den Punktwert also überproportional beeinflussen. Daher wird z.B. die Zahlung auf einen umstrittenen Betrag, der bereits in ein Inkassokonto eingestellt ist als ein Vorgang der jüngsten Vergangenheit, viel negativer bewertet, als allein die Tatsache, dass die Geldsumme schon seit Jahren nicht bezahlt worden ist.

Schließlich muß der Darlehensnehmer auch darauf achten, daß die Kreditinstitute seine Kreditdaten korrekt und vollständig speichern und übertragen. Denn auch hier können Fehler den Punktwert und damit die Darlehenskonditionen negativ beeinflussen.

Schließlich sollte der ausländische Darlehensnehmer unbedingt darauf achten, eine Kreditgeschichte mit einer „Social Security Number“ aufzubauen. Dies erfordert in der Regel die Beantragung eines Visums, welches zur Arbeit in den USA berechtigt. Es werden jedoch auch speziell für Ausländer Darlehen als „non-income verifying loans“ zu höheren Zinsraten gewährt. Eine gute Möglichkeit, seine Kreditgeschichte aufzubauen, sind Bank- oder auch Kaufhauskreditkarten. Bedeutsam ist, daß man tatsächlich und absichtlich Ratenzahlungen in Kauf nimmt, um damit in die verschiedenen „Schufa“-ähnlichen Institute aufgenommen zu werden. Das Prinzip „Cash is King“ gilt also im Bereich der Kreditwürdigkeit nicht.

(c) 2004 – Rechtsanwalt Alexander Reus, drrt.com
Dieser Artikel stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar, sondern dient ausschließlich zur allgemeinen Information.

 

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