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<description>Ihr unabhängiges deutsches USA Portal</description>
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<item><title>So arbeiten Immobilienmakler in den USA</title><link>https://www.unitedstates.de/so-arbeiten-immobilienmakler-in-den-usa/</link>
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<pubDate>Wed, 29 Mar 2017 14:43:37 +0000</pubDate>
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<content:encoded><![CDATA[<h2>Die Regeln des amerikanischen Makelns in Kürze</h2><p>1. Meistens arbeitet der Verkäufer einer Immobilien mit dem Immobilienmakler in der USA zusammen und bezahlt diesen auch. Die Provision liegt meist zwischen 4-6%.</p><p>2. Alle Makler einer Region haben Zugriff auf sämtliche Immobilien Ihrer Region, die alle angeboten werden können.</p><p>3. Im wichtigsten Maklerverband National Association of Realtors (NAR) sind über 1 Millionen Mitglieder angeschlossen, das sind ungefähr 90% aller amerikanischen Makler.</p><p>4. Mit dem Multi-Listing-System (MLS) arbeiten die Makler sehr stark zusammen und können über diese Datenbank gemeinsam Abschlüsse durchführen. Hier werden beispielsweise Alleinaufträge und Provisionsteilungen dokumentiert. Es gibt verschiedene MLS für die unterschiedlichen Regionen.</p><p>5. Mit der Competitive Market Analyse (CMA) können vergleichbare, derzeit angebotene und bereits verkaufte Immobilien, mit dem eigenen Objekt verglichen werden. Datenbasis ist das MLS der jeweiligen Region. Somit kann ein realistischer Preis ermittelt werden.</p><p>6. Meistens werden Makleralleinaufträge für einige Monate geschlossen, in dem wichtige Details und die Provision festgehalten werden.</p><p><strong>Sie möchten</strong> eine Wohn- oder Gewerbe-<strong>Immobilie in der USA kaufen</strong> und haben schon eine bevorzugte Region in der Sie suchen? Oder Sie sind Eigentümer einer Immobilie und möchten mit Hilfe eines Immobilienmaklers in den Vereinigten Staaten diese <strong>Immobilie verkaufen</strong>?</p><ul><li>Sie finden nicht das passende Objekt oder haben zu wenig Kaufinteressenten ?</li><li>Sie möchten den optimalen Kauf- oder Verkaufspreis für Ihr Objekt bestimmen ?</li></ul><h3>Sie sollten mit einem Makler zusammenarbeiten</h3><p>&#8230;der hat einen Marktüberblick und dem stehen die obigen Immobiliendaten und Analysemöglichkeiten zur Verfügung. Führen Sie einfach mal ein unverbindliches Gespräch&#8230;</p><h3>Wir helfen Ihnen bei der Maklersuche</h3><p>Nennen Sie uns die Region in der Sie eine Immobilie suchen oder anbieten möchten und wir senden gerne unverbindlich eine Liste mit deutschsprachigen Maklern&#8230;</p><p><a
href="https://www.unitedstates.de/immobilienmakler-nach-region/" target="_blank" rel="noopener">&gt;&gt;&gt; Region wählen</a></p><p>Der Beitrag <a
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<item><title>USA Immobilien</title><link>https://www.unitedstates.de/immobilien-usa-florida/</link>
<dc:creator><![CDATA[adminunited]]></dc:creator>
<pubDate>Thu, 08 Dec 2016 18:20:07 +0000</pubDate>
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<content:encoded><![CDATA[<p>Wir stellen Ihnen deutsche Anbieter von amerikanischen <a
href="https://www.unitedstates.de/fertighaus-usa/">Fertighäusern, Blockhäusern, Holzhäusern</a> und individuellen Häusern im amerikanischem Stil vor, sowie <a
href="https://www.unitedstates.de/us_makler/">deutschsprachige Immobilienmakler</a> aus verschiedenen Regionen der USA wie Miami, Cape Coral oder Houston. Mit der Immobilien-Suche finden wir finden Ihre USA Immobilie für eine Selbstnutzung oder auch Kapitalanlage.<b><br
/>
</b></p><div
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style="text-align: left; margin-bottom: 0px;">In unserem <a
href="https://www.unitedstates.de/fachartikel-ubersicht/">Artikel-Archiv</a> gibt es wertvolle Informationen zum Thema Immobilienkauf, -verkauf, Steuern, Nachlass sowie weitere wertvolle Tipps.</p><p>&nbsp;</p><p><b>Florida</b> wird <b>“the sunshine state”</b> genannt und ist der einzige Ostküstestaat, der mit einem tropischen Klima gesegnet ist. Mäßiges Klima ist einer vieler Gründe, Eigentum in Florida zu erwerben. Das derzeitige ökonomische Klima ist ein Grund JETZT zu kaufen.</p><p>Nach Dekaden ständig steigender Preise, sind die Immobilienpreise in den USA in der letzten Zeit deutlich gesunken. Die Preise in den südlichen Staaten der USA und in den Ferienregionen wie <b>Las Vegas, Phoenix und Miami</b> sind am stärksten gesunken, stabilisieren sich jedoch allmählich. Dieses ist, aufgrund der Entwicklung des USD-Kurses gegenüber dem Euro, ein besonders günstiger Zeitpunkt für europäische Kunden, um Häuser und Eigentumswohnungen in Florida zu erwerben. Europäische Investoren haben einen doppelten Nutzen: Kauf bei günstigem Immobilienmarktniveau, bei gleichzeitig starkem Euro.</p><p>So können große, moderne Wohnungen in Küstenlagen, die vor einigen Jahren noch über einer Million Euro gekostet haben können, jetzt für eine halbe Million erworben werden. Ähnlich verhält es sich bei Luxus- Immobilien z.B. an Seen oder in Küstennähe.</p><p>Die Preisspannen können abhängig von der Größe der Einheit, der Lage und der Ausstattungsmerkmale stark schwanken. In Florida gibt es <b>“Seniors Communities”</b> für Kunden, die das Alter von 55 erreicht haben. Diese Einheiten können oft für die Hälfte des regulären Preises (für Angebote ohne Altersbeschränkung) erworben werden. Die Preise beginnen schon bei 20.000 Euro, für ein 1-Zimmer-Appartment mit Bad.</p><p>Wir helfen Ihnen gerne einen deutschsprachigen Immobilienmakler in Florida und auch anderen Staaten zu finden, der sich in Ihrer Wunschregion auskennt und Ihnen hilft das passende Angebot für Sie zu finden. Er kann Ihnen aufgrund seiner Marktkenntnis auch bei der Einschätzungen des Immobilienwertes und bei der Finanzierung helfen.</p><p><a
href="https://www.unitedstates.de/immobilien-suche-usa/">&gt;&gt;&gt; Ihre Immobilienanfrage</a></p><div
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</item>
<item><title>US Immobilienmakler Miami Florida</title><link>https://www.unitedstates.de/usa-immobilien-miami-florida/</link>
<dc:creator><![CDATA[adminunited]]></dc:creator>
<pubDate>Mon, 05 Dec 2016 18:21:08 +0000</pubDate>
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]]></description>
<content:encoded><![CDATA[<h2>Immobilien in Miami und Fort Lauderdale</h2><p>Nach Dekaden ständig steigender Preise, sind die Preise für Immobilien in <b>Miami</b>, wie in ganz Florida, in der letzten Zeit deutlich gesunken. Die Preise in den Ferienregionen sind am stärksten gesunken, stabilisieren sich jedoch allmählich.</p><p>Dieses ist, aufgrund der Entwicklung des USD-Kurses gegenüber dem Euro, ein besonders günstiger Zeitpunkt für europäische Kunden, um Häuser und Eigentumswohnungen in Florida zu erwerben. Europäische Investoren haben einen doppelten Nutzen: Kauf bei günstigem Immobilienmarktniveau, bei gleichzeitig starkem Euro.</p><p>So können große, moderne, luxuriöse Wohnungen in von Miami und Fort Lauderdale, die vor einigen Jahren noch über einer Million Euro gekostet haben können, jetzt für eine halbe Million erworben werden.</p><p>Veronique L. ist <b>Immobilienmaklerin in Miami</b> und kann Ihnen bei der Suche nach einem passenden Objekt helfen und sie bei Wertgutachten, Vertragsbedingungen und der Immobilien-Finanzierung unterstützen. Sie kennt die Region Miami seit Jahren. Sie spricht English, Französisch, Spanisch und Deutsch.</p><p>&nbsp;</p><h3>Ihre Immobilien Anfrage</h3>
[contact-form-7]<p>&nbsp;</p><p>Der Beitrag <a
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</item>
<item><title>US Immobilienmakler Cape Coral Florida</title><link>https://www.unitedstates.de/usa-immobilien-cape-coral/</link>
<dc:creator><![CDATA[adminunited]]></dc:creator>
<pubDate>Mon, 05 Dec 2016 18:21:07 +0000</pubDate>
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isPermaLink="false">https://www.unitedstates.de/uncategorized/usa_immobilien_cape_coral-html/</guid><description><![CDATA[<p>USA Immobilien Makler in Cape Coral, Fort Myers, Pine Island und Sanibel Island. Möchten Sie sich Ihren Traum vom Einfamilienhaus mit Wassergrundstück in...</p><p>Der Beitrag <a
href="https://www.unitedstates.de/usa-immobilien-cape-coral/">US Immobilienmakler Cape Coral Florida</a> erschien zuerst auf <a
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]]></description>
<content:encoded><![CDATA[<h2>Immobilienmakler in den USA in Cape Coral, Fort Myers, Pine Island und Sanibel Island<b><br
/>
</b></h2><p
style="margin-bottom: 0px;">Möchten Sie sich Ihren Traum vom Einfamilienhaus mit <b>Wassergrundstück</b> in Südwestflorida in <b>Cape Coral </b>oder <b>Fort Myers</b> verwirklichen?</p><p>Der stabile und vorteilhafte starke Euro, massiv gefallene, teilweise bis um 65% reduzierte Preise speziell in Cape Coral und die Einzigartigkeit unseres kleinen Paradieses in Südwestflorida hat dazu geführt, dass Käufer sich nun nach monatelanger Marktbeobachtung auf den Weg machen, um sich Ihren Traum vom Immobilienkauf zu verwirklichen im Sonnenstaat. Mehr als 17.000 Häuser wurden im Jahre 2009 beispielsweise verkauft, dies sind über 70% mehr als im Boomjahr 2005.</p><p><img
loading="lazy" decoding="async" class="size-full wp-image-3174 alignleft" src="https://www.unitedstates.de/wp-content/uploads/makler_capecoral_web.jpg" alt="Makler Cape Coral" width="200" height="309" srcset="https://www.unitedstates.de/wp-content/uploads/makler_capecoral_web.jpg 200w, https://www.unitedstates.de/wp-content/uploads/makler_capecoral_web-194x300.jpg 194w" sizes="auto, (max-width: 200px) 100vw, 200px" />Für Käufer gibt es nun in jedem Preissegment attraktive Angebote, günstige sogenannte <b>Foreclosures</b>, die aus Bankeigentum verkauft werden, aber auch hochwertige Luxusimmobilien, Villen oder Grundstücke die natürlich ebenfalls vom dramatischen Marktverfall beeinflusst wurde.</p><p>Der ausserordentlich ansprechende Lifestyle, Wasserstrassen mit einer Länge von mehr als 640km, Dutzende von Golfplätzen, die Vielfalt an Stränden und Inseln, Bootstouren in den Golf von Mexiko oder einfach nur der Genuss von 330 Tagen Sonne im Jahr sollten Sie überzeugen !</p><p>Markus H. ist staatl. gepr. Immobilienmakler / Realtor in Cape Coral und spezialisiert auf die Suche nach Immobilien für Käufer. Er hilft Ihnen bei der Suche nach Ihrem Wunschobjekt und unterstützt Sie in Ihrer Muttersprache, wenn es um <b>Hausinspektionen, Wertgutachten, Vertragsinhalte oder auch Finanzierungen</b> geht. Mit weitreichenden Kontakten zu Banken, Rechtsanwälten, Einwanderungsanwälten, Steuerberatern, Hausbauern und auch durch die Mitgliedschaft bei der Industrie-und Handelskammer und natürlich die Zugehörigkeit zu der Maklervereinigung in Cape Coral, Florida und der nationalen Vereinigung der USA kann er Ihnen in jedem Bereich zuverlässig und professionell weiterhelfen.</p><h3>Ihre Immobilien Anfrage</h3>
[contact-form-7]<p>Der Beitrag <a
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</item>
<item><title>US Immobilienmakler Houston Texas</title><link>https://www.unitedstates.de/usa-immobilien-houston-texas/</link>
<dc:creator><![CDATA[adminunited]]></dc:creator>
<pubDate>Mon, 05 Dec 2016 18:21:07 +0000</pubDate>
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]]></description>
<content:encoded><![CDATA[<h2>Immobilien Makler in Houston</h2><p>Sie planen, eine Immobilie in Houston oder Umgebung zu kaufen, zu verkaufen oder zu mieten? Dann sind Sie bei mir genau richtig. Mein Name ist Anja Drewes Neidhardt – ich bin gebürtige Hamburgerin, lebe seit 1998 in Texas und arbeite seit über 20 Jahren als Immobilienmaklerin in der Region Houston.<br
/>
Ich begleite Sie persönlich, kompetent und zweisprachig durch den Immobilienmarkt in Texas.</p><p>Mit meinem Boutique-Büro Anja Drewes Properties stehe ich Ihnen mit umfassendem Know-how, ehrlicher Beratung und individueller Betreuung zur Seite – ganz gleich, ob Sie privat umziehen, investieren oder ein neues Zuhause suchen.</p><p>Mein Service für Sie:<br
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• Kauf, Verkauf oder Vermietung von Häusern, Wohnungen und Grundstücken<br
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• Persönliche Beratung zu Stadtteilen, Preisen, Finanzierung &amp; Investitionen<br
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• Begleitung von A bis Z – inklusive Vertragsabwicklung &amp; Marktanalysen<br
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• Unterstützung bei allen Fragen rund ums Auswandern oder Vermieten in den USA<br
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• Zweisprachiger Service (Deutsch &amp; Englisch) für reibungslose Abläufe</p><p>Warum Houston?<br
/>
Houston zählt zu den wirtschaftlich dynamischsten Städten der USA – mit stetigem Wachstum, attraktiven Preisen, internationalem Flair und vielen Chancen für Eigennutzer und Investoren.</p><p>Was mich auszeichnet:<br
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Als unabhängige Maklerin mit internationaler Erfahrung nehme ich mir Zeit für Sie. Ich arbeite ehrlich, transparent und mit dem Anspruch, für jeden Kunden die passende Lösung zu finden.</p><p>Besuchen Sie mich online unter <a
href="http://www.anjadrewes.com" target="_blank" rel="noopener">www.anjadrewes.com</a> oder schreiben Sie mir – ich freue mich auf Ihre Nachricht!</p><p>Herzliche Grüße aus Texas<br
/>
Anja Drewes Neidhardt<br
/>
Certified International Property Specialist (CIPS)<br
/>
Anja Drewes Properties – Richmond, TX</p><h3>Ihre Immobilien Anfrage</h3>
[contact-form-7]<p>Der Beitrag <a
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</item>
<item><title>US Immobilien Maklerwahl</title><link>https://www.unitedstates.de/us-immobilien-maklerwahl/</link>
<dc:creator><![CDATA[adminunited]]></dc:creator>
<pubDate>Mon, 05 Dec 2016 18:20:58 +0000</pubDate>
<category><![CDATA[Fachartikel]]></category>
<category><![CDATA[US Makler]]></category>
<category><![CDATA[Immobilien]]></category>
<category><![CDATA[Immobilienmakler]]></category>
<category><![CDATA[Maklerwahl]]></category>
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]]></description>
<content:encoded><![CDATA[<h2>Mit wievielen Maklern sollte ich auf der Suche nach einer Immobilie zusammenarbeiten ?</h2><p>Immer wieder taucht die Frage auf, mit wievielen Maklern man denn sinnvollerweise zusammen- arbeiten solle. Die Antwort ist recht einfach:<br
/>
Mit einem!</p><p>Denn dieser eine ist vollkommen ausreichend, da er Zugriff auf alle Immobilien hat. Hier differiert das Makler- und Immobiliensystem drastisch von dem in Deutschland. Jeder Makler hat seine eigenen Verkaufsaufträge im Angebot, die er vermarktet und versucht zu verkaufen – sollte er einen Käufer aquirieren, gehört ihm die gesamte Provision; soweit kein Unterschied.</p><p>In den U.S.A. ist es generell so, dass ein Makler durch Zahlung einer jährlichen Zusatzgebühr einer Maklervereinigung beitreten kann. Bestandteil ist es, einem recht strengen Berufskodex zu folgen. Durch diesen Beitritt und die Vereidigung nennt sich der Makler dann REALTOR®. Hierdurch hebt er sich vom Real Estate Agent“, also dem normalen Makler ab. Durch den Beitritt erhält er automatisch Zugriff auf das sogenannte MLS – den Multiple Listing Service“, also die Angebotsplattform.<br
/>
Diese Angebotsplattform ist ein enorm komplexes System, das alle Angebote einer Region in einer Datenbank verwaltet und die Informationen an Suchmaschinen und andere Webseiten abgibt. Jeder Makler, der nun einen Verkaufsauftrag von einem Kunden erhält, möchte diesen natürlich im Sinne des Kunden und auch aus ureigenem Interesse recht schnell zu einem Abschluss bringen. Und hier kommt der Unterschied: Er stellt das Angebot in die Datenbank ein und bietet an, einen Teil der Provision (i.d.R. die Hälfte) an den Makler abzugeben, der einen Käufer bringt. Da ein Makler eine Immobilie lieber in kurzer Zeit für die Hälfte der Provision verkauft, als Sie für unbestimmte Zeit in seinem Bestand zu haben, entscheiden sich 99% der Makler, ihre Angebote in die Datenbank einzubringen.</p><p>Somit kann jeder Makler, der das MLS System besitzt, jederzeit den gesamten Bestand einsehen, automatisierte Auswertungen für seine Kunden fahren und einen kompletten Überblick über den Markt behalten. Daher ist es auch ratsam, die automatisierten Auswertungen des Maklersystems zu nutzen und sich nicht auf die Informationen von Dutzenden von Webseiten zu verlassen, die teilweise nicht korrekt oder veraltet sind und nicht rechtzeitig aktualisiert werden. Dadurch ist der Nutzer meistens nicht auf dem aktuellen Stand, was die Marktsituation betrifft; ein Angebot, das interessant erscheint und mit dem man sich beschäftigt, könnte bereits unter Vertrag sein; Preisreduzierungen können später übernommen werden und somit gerät man zeitlich ins Hintertreffen. Im heutigen Käufermarkt und mit der Masse an Interessenten ist dies der erste wichtige Schritt, um an sein Traumobjekt zu kommen. Minuten können über den Erfolg entscheiden, ein angenommenes oder abgelehntes Angebot bedeuten. Deshalb ist es wichtig die Mutter aller Systeme und Webseiten“ zu nutzen, das Maklersystem.</p><p>Die Kriterien für die Auswertungen legen Sie anfangs fest und können diese auch jederzeit im Nachhinein wieder verändern. Alles erfolgt komfortabel per email auf Ihrer persönlich für Sie eingerichteten Webseite. Ist die Auswertung einmal hinterlegt, schickt Ihnen das System bis zu 2x täglich ein email mit neuen Angeboten, die neu erschienen sind und Ihren gewünschten Eigenschaften entsprechen. Sie können diese dann einfach abspeichern oder verwerfen. Abgespeicherte Objekte werden dann auch in Ihrem Ablagefach weiterhin aktualisiert, z.B. bei Preisreduzierungen oder falls das Haus vom Markt genommen oder verkauft wird. So können Sie mit Ihrem Makler auch einfacher ein Objekt diskutieren, da beide auf die gleiche Datenquelle zugreifen. Vor allem erhalten Sie ALLE Informationen und Details, die der verkaufende Makler im System hinterlegt hat, während andere Webseiten zum Grossteil nur ein Extrakt der Daten anzeigen.</p><p>So arbeiten also alle Makler zusammen, um Verkäufer und Käufer zusammenzuführen und sind dadurch in der Lage eine Immobilie weitaus schneller zu finden oder zu verkaufen. Dem Netzwerk in Lee County gehören ca. 3.500 aktive Makler an, die ihrerseits potentielle Käufer auf Ihrer Suchliste haben. Somit tummeln sich virtuell Hunderttausende von Kaufinteressenten und Anbietern im MLS-System.</p><p>Seien Sie wählerisch! Prüfen Sie Ihren Makler genau und stellen Sie die richtigen Fragen. Auch wenn Sie nur einen Makler brauchen, sollte der sich bewusst sein, dass er Sie bei einer der grössten Entscheidungen Ihres Lebens begleitet – und das sollte er Sie auch spüren lassen&#8230;</p><p>© M. Hartwich</p><p>&nbsp;</p><p>Der Beitrag <a
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<item><title>USA Immobilienmakler</title><link>https://www.unitedstates.de/usa-immobilien-makler/</link>
<dc:creator><![CDATA[adminunited]]></dc:creator>
<pubDate>Mon, 05 Dec 2016 18:20:57 +0000</pubDate>
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<content:encoded><![CDATA[<h2>Deutschsprachige Immobilienmakler in den USA</h2><p>Sie suchen einen deutschsprachigen Immobilienmakler in den USA. Bitte wählen Sie eine der nachstehenden Regionen aus. Ist Ihre Region nicht aufgeführt, melden Sie sich bei uns (<a
href="https://www.unitedstates.de/kontakt/">zum Kontaktfomular</a>) und wir suchen für Sie einen deutschsprachigen Makler der ihnen bei der Suche nach Ihrer Traumimmobilien hilft, von der Besichtigung, über die Immobilienbewertung bis zur Finanzierung.</p><p><a
href="https://www.unitedstates.de/so-arbeiten-immobilienmakler-in-den-usa/">Wie arbeiten Immobilienmakler in der USA? Eine kurze Einführung&#8230;</a></p><p><a
href="https://www.unitedstates.de/us-immobilien-maklerwahl/">Mit wievielen Maklern sollte ich auf der Suche nach einer Immobilie zusammenarbeiten?</a></p><h3 style="text-align: left;">Immobilienmakler in Florida und Texas<b></b></h3><p
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href="https://www.unitedstates.de/usa-immobilien-cape-coral/">Florida &#8211; Cape Coral</a></p><p
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<item><title>Immobilien Suche USA</title><link>https://www.unitedstates.de/immobilien-suche-usa/</link>
<dc:creator><![CDATA[adminunited]]></dc:creator>
<pubDate>Mon, 05 Dec 2016 18:20:08 +0000</pubDate>
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<category><![CDATA[Immobilien Suche]]></category>
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isPermaLink="false">https://www.unitedstates.de/uncategorized/immobilien_suche_usa_florida-html/</guid><description><![CDATA[<p>Sie suchen eine Immobilien in den USA? Zur privaten Nutzung oder als Kapitalanlage in Wohnimmobilien oder Gewerbe-Immobilien? Sie benötigen Unterstützung...</p><p>Der Beitrag <a
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href="https://www.unitedstates.de">unitedstates.de</a>.</p>
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<content:encoded><![CDATA[<p
style="text-align: left;">Sie suchen eine Immobilien in den USA? Zur privaten Nutzung oder als Kapitalanlage in Wohnimmobilien oder Gewerbe-Immobilien? Sie benötigen eine professionelle Unterstützung bei der Finanzierung? Sie haben eine genaue Vorstellung von Ihrem Traumobjekt? Oft werden hochwertige Immobilien verkauft, bevor Sie in Datenbanken zum Verkauf angeboten werden.</p><h3 style="text-align: left;">Nutzen Sie unsere Kontakte zu deutschsprachigen Maklern</h3><p
style="text-align: left; margin-bottom: 0px;">Damit wir die passende Immobilie für Sie finden ist es wichtig, daß Sie uns Ihre Vorstellungen möglichst genau beschreiben. Folgende Dienstleistungen sind unter anderem möglich:</p><ul><li>Kauf und Verkauf von Grundstücken</li><li>Kauf und Verkauf von privaten und gewerblichen Objekten</li><li
style="text-align: left;">Erstellung von Wertgutschten</li><li
style="text-align: left;">Beratung bei Immobilientransaktionen, Abwicklung</li><li
style="text-align: left;">Unterstützung bei Verhandlungen und Finanzierungen</li><li
style="text-align: left;">Unterstützung bei  steuerlichen Themen und Visafragen</li><li
style="text-align: left;">Kontaktvermittlung zu regionalen Bauunternehmen</li></ul><h2 style="text-align: left;">Ihre Immobilien Anfrage</h2>
[contact-form-7]<p>&nbsp;</p><div
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</item>
<item><title>Immobilienkauf in den USA</title><link>https://www.unitedstates.de/immobilienkauf-in-den-usa/</link>
<dc:creator><![CDATA[adminunited]]></dc:creator>
<pubDate>Mon, 05 Dec 2016 18:20:08 +0000</pubDate>
<category><![CDATA[Fachartikel]]></category>
<category><![CDATA[Immobilien]]></category>
<category><![CDATA[Kaufrecht]]></category>
<guid
isPermaLink="false">https://www.unitedstates.de/uncategorized/immobilienkauf_in_den_usa-html/</guid><description><![CDATA[<p>Rechtliche Aspekte des Immobilienkaufs. Über Do’s and Don’ts, Ablauf einer Immobilieninvestition in den USA, Auswahl eines Immobilienmaklers...</p><p>Der Beitrag <a
href="https://www.unitedstates.de/immobilienkauf-in-den-usa/">Immobilienkauf in den USA</a> erschien zuerst auf <a
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]]></description>
<content:encoded><![CDATA[<h2>Immobilienerwerb in den USA, rechtliche Aspekte</h2><p><strong> I. U.S.-Immobilienerwerb</strong></p><p>“Do’s and Don’ts” – Übersicht</p><p
style="text-align: left;"><strong>II. Ablauf einer Immobilieninvestition in den USA</strong></p><ol><li
style="text-align: left;">Auswahl eines Immobilienmaklers, Maklerkommission</li><li
style="text-align: left;">Auswahl eines lokalen Rechtsanwalts und Steuerberaters, Gebührenstruktur</li><li
style="text-align: left;">Vertragsgestaltung (Eigentumswohnung, Gewerbeobjekte)</li><li
style="text-align: left;">Vertragsabschluß, Anzahlung, Rücktrittsrecht</li><li
style="text-align: left;">Inspektionen</li><li
style="text-align: left;">Finanzierung</li><li
style="text-align: left;">Auflassung – Closing, Eintragung – Recording</li><li
style="text-align: left; margin-bottom: 0px;">Sonstiges</li></ol><p
style="text-align: left;"><strong>III. Steuerliche Aspekte der Immobilieninvestititon</strong></p><ol><li
style="text-align: left;">Grundsteuer (“Real Property Tax”)</li><li
style="text-align: left;">Einkommensteuer/DBA</li><li
style="text-align: left;">Erbschaftsteuer/DBA</li><li
style="text-align: left;">Schenkungsteuer/DBA</li><li
style="text-align: left;">Gewinnsteuer (“Capital Gains Tax”)</li></ol><p><strong>IV. Gesellschaftsrechtliche Aspekte der Immobilieninvestition</strong></p><ol><li
style="text-align: justify;">Grundsätzliche Überlegungen</li><li
style="text-align: justify;">Corporation</li><li
style="text-align: justify;">Limited Liability Corporation</li><li
style="text-align: justify;">Off-Shore-Gesellschaften</li></ol><p
style="text-align: justify;"><strong>V. Einwanderungsrechtliche Aspekte der Immobilieninvestition</strong></p><ol><li
style="text-align: justify;">Visa Waiver Program</li><li
style="text-align: justify;">B-l/B-2 Visum</li><li
style="text-align: justify;">Handelsvisum E-1/Investorenvisum E-2</li><li
style="text-align: justify;">Arbeitsvisum H-1B für besondere Berufszweige</li><li
style="text-align: justify;">Transfervisum L-1A/B für internationale Unternehmen</li><li
style="text-align: justify;">Daueraufenthaltsberechtigung (“Green Card”) durch Arbeit, Familie oder Lotterie</li><li
style="text-align: justify;">Familienangehörige (Arbeitserlaubnis für L-1 oder E Gatten)</li></ol><p>&nbsp;</p><p
style="text-align: left;"><b>I. U.S.-Immobilienerwerb – Do‘s and Don’ts“ – Übersicht</b></p><p><b>Bei dem Erwerb einer U.S.-Wohnimmobilie sollten deutsche Käufer folgende Punkte<br
/>
beachten, bei Gewerbeimmobilien kommen noch zusätzliche Aspekte hinzu:</b></p><ol><li
style="text-align: justify;">Suchen Sie sich einen Makler Ihres Vertrauens und arbeiten Sie ausschließlich mit diesem zusammen. Sie können mit diesem Makler sämtliche Grundstücke besichtigen, da er über das sog. Multiple Listing“ System Zugang zu sämtlichen angebotenen Immobilien hat. Da die Makler sich die Maklercourtage teilen, ergeben sich dadurch auch keine Mehrkosten für den Käufer. Die Maklercourtage beträgt bei bebauten Grundstücken 7% und bei unbebauten Grundstücken 10% des Kaufpreises, und wird in der Regel vom Verkäufer bezahlt.</li><li
style="text-align: justify;">Wählen Sie einen Rechtsanwalt sowie einen Steuerberater aus, die sich im internationalen Geschäftsverkehr auskennen. Diese können Ihnen ein auf Ihre speziellen Verhältnisse zugeschnittenes Investitionskonzept ausarbeiten, in dem insbesondere die für Sie relevanten Steuerkonsequenzen in den USA und in Deutschland berücksichtigt werden.</li><li
style="text-align: justify;">Unterschreiben Sie einen Vertrag nur, nachdem Sie sich über alle Einzelheiten im Klaren sind. Da Ihnen das amerikanische Rechtssystem nicht bekannt ist, sollten Sie auf alle Fälle vor Vertragsabschluß und nicht erst vor dem Closing einen U.S.-Anwalt konsultieren.</li><li
style="text-align: justify;">Achten Sie bei Anzahlungen an einen Bauherren, welche 10% des Kaufpreises überschreiten, darauf, dass diese Anzahlungen auf einem Anderkonto (Escrow“) hinterlegt werden und somit nicht zum tatsächlichen Bau verwendet werden können. Andernfalls laufen Sie bei einem Konkurs des Bauherren Gefahr, den Teil Ihrer Anzahlung zu verlieren, der über 10% liegt.</li><li
style="text-align: justify;">Kaufen Sie bei der Übertragung eine Titelversicherungspolice im Wert der Immobilie. Damit schützen Sie sich versicherungsrechtlich gegen Schäden bei gutgläubigem Erwerb oder Belastung durch Dritte.</li><li
style="text-align: justify;">Halten Sie die in einem Vertrag aufgeführten Fristen ein, um den eventuellen Verfall von Anzahlungen zu vermeiden.</li><li
style="text-align: justify;">Vertrauen Sie nicht auf mündlich Versprechungen über den Zustand einer Immobilie und lassen Sie auf Ihre Kosten eine Bauinspektion durchführen.</li><li
style="text-align: justify;">Denken Sie daran, dass ein Notary Public“ nicht mit einem deutschen Notar verwechselt werden darf. Der Notary Public“ ist kein Jurist und hat bei der Eigentumsübertragung keine wesentliche Funktion. Die Funktion des deutschen Notars übernimmt in den USA der Rechtsanwalt.</li><li
style="text-align: justify;">Bedenken Sie steuerrechtliche Konsequenzen Ihrer U.S.-Investition, z. B. die in den USA anfallenden Grundstück-, Einkommen-, Erbschaft-, Schenkung- und Gewinnsteuern.</li><li
style="text-align: justify;">Beachten Sie einwanderungsrechtliche Regelungen und konsultieren Sie einen U.S.-Rechtsanwalt vor dem Entschluss, sich für längere Zeit in den USA aufzuhalten.</li><li
style="text-align: justify;">Bedenken Sie versicherungsrechtliche Konsequenzen eines längeren USA-Aufenthaltes auf Ihre bestehenden deutschen Sozial-, Renten- und Krankenversicherung.</li><li
style="text-align: justify;">Ziehen Sie mögliche Beschränkungen Ihrer persönlichen Haftung durch Eigentumserwerb im Namen einer U.S.- oder Off-Shore-Gesellschaft in Erwägung.</li></ol><p
style="text-align: justify;"><b>II. Ablauf einer Immobilieninvestition in den USA</b></p><p
style="text-align: justify;">1. Auswahl eines Immobilienmaklers, Maklerkommission<br
/>
2. Auswahl eines lokalen Rechtsanwaltes und Steuerberaters, Gebührenstruktur<br
/>
3. Vertragsgestaltung (Eigentumswohnung, Gewerbeobjekte)<br
/>
4. Vertragsabschluß, Anzahlung, Rücktrittsrecht<br
/>
5. Inspektionen<br
/>
6. Finanzierung<br
/>
7. Auflassung &#8211; Closing, Eintragung &#8211; Recording<br
/>
8. Sonstiges</p><p
style="text-align: justify;"><b>1. Auswahl eines Immobilienmaklers, Maklerkommission<br
/>
</b><br
/>
Suchen Sie sich einen Makler Ihres Vertrauens und arbeiten Sie ausschließlich mit diesem zusammen. &#8218;Sie können mit diesem Makler sämtliche Grundstücke besichtigen, da er über das sog. Multiple Listing“ System Zugang zu sämtlichen angebotenen Immobilien hat. Da sich die Makler die Maklercourtage teilen, ergeben sich dadurch auch keine Mehrkosten für den Käufer. Die Maklercourtage beträgt bei bebauten Grundstücken 7% und bei unbebauten Grundstücken 10% des Kaufpreises und wird in der Regel vom Verkäufer bezahlt.<br
/>
<b><br
/>
2. Auswahl eines lokalen Rechtsanwaltes und Steuerberaters, Gebührenstruktur</b></p><p>Wählen Sie einen lokalen Rechtsanwalt sowie einem Steuerberater aus, die sich im internationalen Geschäftsverkehr auskennen und Ihnen ein auf Ihre speziellen Verhältnisse zugeschnittenes Investitionskonzept ausarbeiten können, in dem insbesondere die für Sie relevanten Steuerkonsequenzen in den USA und in Deutschland berücksichtigt werden. Rechtsanwälte und Steuerberater rechnen, mangels einer gesetzlichen Gebührenordnung, überwiegend nach Stundenhonorar ab. Dabei belaufen sich die durchschnittlichen Stundensätze auf $250-300 und die mit einer Immobilieninvestition verbundenen Anwaltsgebühren auf ca. 1.5% des Kaufpreises.<br
/>
<b><br
/>
3. Vertragsgestaltung (Eigentumswohnung, Gewerbeprojekte)</b></p><p>Die Kaufverträge über Eigentumswohnungen sind in der Regel standardisiert und relativ unkompliziert. Die Makler benutzen meistens Formularverträge, welche von der floridianischen Maklervereinigung (Florida Association of Realtors) und der floridianischen Anwaltskammer (Florida Bar) herausgegeben werden. Abhängig davon, ob es sich bei dem gekauften Objekt um ein Einfamilienhaus, eine Eigentumswohnung oder ein von einem Bauträger schlüsselfertig zu errichtendes Haus handelt, werden noch verschiedene zusätzliche Dokumente und Anhänge (Rider“, Addendum“) verwendet. Insbesondere Bauträgerverträge über noch zu errichtende Eigentumswohnungen sind sehr umfangreich und beinhalten eine große Anzahl von Dokumenten. Diese sind entweder vom Bauträger unterzeichnet oder vom Käufer zu unterzeichnen. Die zusätzlich zum Kaufvertrag bei Eigentumswohnungen am häufigsten verwendeten Dokumente sind der Condo Rider“ und der Radon Gas Rider“. Darüber hinaus sind bei dem Kauf einer Eigentumswohnung sowohl sämtliche Dokumente bezüglich der Eigentumswohnung an den Käufer zu übergeben, als auch die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft zu dem Kauf einzuholen.</p><p>Sofern Sie ein Gewerbeobjekt erwerben wollen, sollten Sie sicherstellen, dass Sie die Einkommensteuererklärungen der vergangenen Jahre und andere Dokumente, die Auskunft über die in der Vergangenheit aus der Immobilie erzielten Einkünfte geben, erhalten. Des Weiteren sollten Sie die Dokumente, welche die in der Vergangenheit gezahlten Instandhaltungsaufwendungen dokumentieren, einsehen. Zusätzlich sollten Sie unbedingt ein unabhängiges Gutachten bezüglich des Wertes der Immobilie erstellen lassen.<br
/>
<b><br
/>
4. Vertragsabschluß, Anzahlung, Rücktrittsrecht</b></p><p>Sie sollten darauf achten, dass die Vertragsparteien in dem Kaufvertrag korrekt bezeichnet sind. Damit Sie in Ihrer Entscheidung, ob Sie die Immobilie als natürliche Person oder über eine juristische Person halten wollen, nicht eingeschränkt sind, sollten Sie darauf bestehen, dass die Klausel and/or assigns“ bei der Bezeichnung des Käufers eingefügt wird. Dadurch ist es Ihnen möglich, den Kaufvertrag auf eine Gesellschaft oder eine andere Holdingkonstruktion für das Grundstück zu übertragen.</p><p>Der Vertrag muss die korrekte Grundbuch- oder Straßen-/Postadresse der Immobilie aufführen und eine Auflistung der in den Kaufvertrag einbezogenen Einrichtungsgegenstände (z. B. technische Geräte, Möbel etc.) enthalten.</p><p>In dem Vertrag müssen der genaue Kaufpreis und die Zahlungsbedingungen (z. B. Fristen, Anzahlungen) aufgeführt sein. Sofern der Kaufpreis durch eine Fremdfinanzierung aufgebracht werden soll, sollte der Vertrag eine Klausel enthalten, die dem Käufer das Recht einräumt, vom Vertrag zurückzutreten, ohne daß die Anzahlung verfällt, falls die Finanzierung nicht innerhalb einer bestimmten Zeit sichergestellt ist.</p><p>Des Weiteren muss der Vertrag darlegen, welche Dokumente der Verkäufer zum Beweis seiner Eigentümerrechte am Grundstück vorlegen muss. Derartige Nachweise werden in der Regel durch eine vom Verkäufer zu Gunsten des Käufers abgeschlossene Versicherung gegen Rechtsmängel bezüglich seiner Eigentumsrechte am Grundstück unterstützt. Nochmals sei daran erinnert, dass Sie mit Ihrem Anwalt besprechen sollten, wie der von Ihnen zu fordernde Eigentumsnachweis des Eigentümers beschaffen sein muß, da Sie ansonsten bei auf dem Grundstück ruhenden Lastenu.U. eine weitgehend wertlose Immobilie erwerben.</p><p>Stellen Sie auf jeden Fall sicher, daß Sie alle im Vertrag enthaltenen Fristen einhalten, da Fristen in den USA sehr ernst genommen werden und ansonsten Ihre Anzahlung verfallen könnte. Der Vertrag sollte auch das Datum der Auflassung enthalten. Zu diesem Zeitpunkt hat der Verkäufer den Nachweis bezüglich der von Ihnen geforderten Eigentümerposition zu führen, und Sie haben als Käufer den Kaufpreis zu zahlen.</p><p>Viele Verträge enthalten Bestimmungen bezüglich des Inspektionsrechtes des Käufers, Versicherungen des Verkäufers, dass zum Zeitpunkt der Eigentumsübertragung keine andere Person als der Verkäufer zum Bewohnen der Immobilie berechtigt ist, Informationen über Nutzungseinschränkungen oder Grunddienstbarkeiten der Immobilieoder aber spezielle Klauseln und Bezugnahmen auf Anhänge oder Rider“, welche die Kaufvertragsklauseln ändern oder ersetzen. Stellen Sie sicher, daß Sie jede einzelne Bestimmung genau verstehen, indem Sie diese mit Ihrem U.S.&#8211;Anwalt besprechen.</p><p>Letztendlich sollten Sie wissen, dass es bei Bauträgerverträgen ohne Angabe von Gründen für den Käufer per Gesetz möglich ist, innerhalb von 15 Tagen nach Unterschriftsleistung oder Übergabe der Miteigentumsunterlagen vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall enthält der Käufer etwaige Anzahlungen vollständig zurückerstattet. Außerdem enthalten vor der Fertigstellung des Gebäudes abgeschlossene Bauträgerverträge in der Regel eine Bestimmung, die es dem Käufer ermöglicht, den Vertrag zu kündigen, falls der Bauträger das Gebäude nicht innerhalb von 24 Monaten ab Vertragsschluß fertiggestellt hat. Bei sonstigen Verträgen gilt das Rücktrittsrecht nur 3 Tage.</p><p><b>5. Inspektionen</b></p><p>Verlassen Sie sich nicht auf mündliche Zusicherungen bezüglich des Zustandes der Immobilie und lassen Sie auf jeden Fall eine unabhängige Untersuchung der Immobilie auf Ihre Kosten durchführen.</p><p><b>6. Finanzierung</b></p><p>Die Finanzierung des Kaufpreises kann auch für Ausländer durch US-Banken erfolgen. Eventuell werden diese Banken aber von Ihnen einen höheren Eigenkapitalanteil als von Daueraufenthaltsberechtigten oder amerikanischen Staatsbürgern, die in den USA ein Einkommen erzielen und eine Sozialversicherungsnummer haben, verlangen. Grundsätzlich sollte jedoch ein Eigenkapitalanteil von 30% &#8211; 40% eine Restfinanzierung durch eine amerikanische Bank sichern. Seien Sie jedoch dabei darauf gefaßt, eine erhebliche Anzahl von finanziellen Unterlagen beibringen zu müssen, welche der Bank als Bewertungsbasis ihres Finanzierungsrisikos dienen.</p><p><b>7. Auflassung und Eintragung (Closing and Recording“)</b></p><p>Nachdem der Kaufvertrag unterschrieben worden ist, alle Inspektionen durchgeführt sind, alle auf der Immobilie ruhenden Lasten aufgehoben wurden und die Eigentümerstellung des Verkäufers von Ihrem U.S.-Anwalt geprüft worden ist, kommt es während der Auflassung (Closing“) zur tatsächlichen Übertragung des Eigentums am Grundstück inklusive der Immobilie. Im Verlaufe der Auflassung kann es dazu kommen, daß eine verwirrende Vielzahl von Dokumenten von Käufer und Verkäufer unterschrieben werden müssen. Ihr Anwalt wird Ihnen dabei zur Seite stehen und Ihnen die Bedeutung des jeweiligen Dokumentes erklären.</p><p>Im sog. Closing Statement“ ist eine Auflistung sämtlicher Beträge, die der Käufer an den Verkäufer und der Verkäufer an Dritte zu zahlen hat, aufgeführt (z. B. Maklergebühren, zeitanteilige Grundstücksteuern, Eigentümergemeinschaftsbeiträge und andere jährlich fällige Gebühren).</p><p>Die beiden wichtigsten Dokumente die Sie erhalten werden, sind die Grundstücksübertragungsurkunde (Warranty Deed“), welche im öffentlichen Register bzw. Grundbuch als Beweis für Ihr Eigentumsrecht an der Immobilie eingetragen werden muss, und das Original der vorläufigen Versicherungspolice gegen Rechtsmängel bei der Eigentumsübertragung (Title Insurance Commitment“).</p><p>Im Anschluss an die Auflassung werden verschiedene Dokumente im grundbuchähnlichen Registerbuch eingetragen und Sie erhalten später das Original der Grundstücksübertragungsurkunde mit der darauf befindlichen Eintragungsmarke. Diese Marke läßt erkennen, wo genau im öffentlichen Register bzw. Grundbuch der eingetragene Eigentumsübergang zu finden ist. Zusätzlich erhalten Sie die endgültig ausgestellte Versicherungspolice der Versicherung gegen Rechtsmängel beim Eigentumsübergang (Owner&#8217;s Title Insurance Policy“). Diese versichert Ihre Eigentümerrechte an der Immobilie, welche durch die Ihnen bereits bekannten Beschränkungen und gewisse Beschränkungen zu Gunsten der öffentlichen Hand gemindert sind, zu dem in der Police angegebenen Betrag.</p><p><b>8. Sonstiges</b></p><p>Bitte beachten Sie, ein Closing“ ordentlich vorzubereiten und insbesondere Ihre ITIN rechtzeitig zu beantragen, da dies die gesamte Transaktion gefährden könnte. Auch gibt es keinen Notar, und der notary public“ hat nur Beglaubigungsfunktion.</p><p><b>III. Steeuerliche Aspekte der Immobilieninvestition</b></p><p
style="text-align: justify;">1. Grundsteuer (Real Property Tax”)<br
/>
2. Einkommensteuer/DBA<br
/>
3. Erbschaftsteuer/DBA<br
/>
4. Schenkungsteuer/DBA<br
/>
5. Gewinnsteuer (Capital Gains Tax”)</p><p
style="text-align: justify;"><b>1. Grundsteuer (Real Property Tax“)</b></p><p>Gemeinden haben in Florida die Steuerhoheit für gewisse lokale Steuern, von denen die Grundsteuer am meisten ins Gewicht fällt. Im Gegensatz zum deutschen Einheitswert wird der Wert einer amerikanischen Immobilie jährlich festgesetzt und dient der Erhebung der Grundsteuer, welche im Regelfall zwischen 1 &#8211; 2% des festgesetzten Wertes liegt. Dieser entspricht ungefähr 80 &#8211; 85% des aktuellen Marktwertes. Daraus finanzieren sich die Gemeinden, da in Florida keine persönliche Einkommensteuer anfällt.</p><p><b>2. Einkommensteuer/DBA</b></p><p>Bei gewerblicher Nutzung einer Immobilie durch Verpachtung oder Vermietung fallen Bundeseinkommensteuern an. Ist der Vermieter Ausländer, muß der Mieter 30% des Bruttomietbetrages einbehalten und an die Bundessteuerbehörde abführen. Am Ende des Steuerjahres kann der Vermieter eine Steuererklärung einreichen und dabei folgende Abschreibungen geltend machen: Grundsteuern, Hypothekenzinsen, Reparatur- und Verwaltungskosten etc. Danach wird der verbleibende Nettobetrag zwischen 15 &#8211; 39% versteuert. Allerdings muss der Vermieter der Steuerbehörde gegenüber vorher anzeigen (election“), dass er gewisse Abschreibungen geltend machen will.</p><p><b>3. Erbschaftsteuer/DBA</b></p><p>Im Todesfall des Eigentümers einer U.S. Immobilie wird ungeachtet der Nationalität des Erblassers die U.S.- Erbschaftsteuer fällig. Diese Steuer kann bei Grundbesitz über $3,000,000.00 bis zu 55% erreichen und wird auf den aktuellen Marktwert zum Zeitpunkt des Erbfalles berechnet. Anders als im deutschen Recht haftet der Nachlaß für sämtliche Verbindlichkeiten, einschließlich der Steuerverpflichtung gegenüber der Steuerbehörde. Dabei kann pro ausländischem Erben nur ein Freibetrag von $60,000.00 geltend gemacht werden, während der Amerikaner im Jahre 2004 bis zu $1,500,000.00 steuerfrei übertragen kann. Bei Übertragungen auf einen U.S.-Ehegatten findet sogar eine generelle Steuerbefreiung statt (unlimited marital deduction“).</p><p>Für den deutschen Erben findet das deutsch-amerikanische Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) Anwendung, so daß dem Erben U.S.-Steuerzahlungen auf die deutsche Erbschaftsteuerpflicht angerechnet werden. Dieses DBA wurde im Jahre 2000 ergänzt, so dass nun ebenfalls bis zu $1,5 Million an Freibeträgen für den deutschen Erben bestehen. Bei Ehegatten gilt dies ebenfalls, allerdings hängt die genaue Höhe vom Verhältnis zum Weltvermögen des Erblassers ab.</p><p><b>4. Schenkungsteuer/DBA</b></p><p>Die Schenkungsteuersätze entsprechen den Erbschaftsteuersätzen. Es gibt die Möglichkeit, einen Betrag oder eine Übertragung im Wert von $10,000.00 pro Jahr als Schenkung steuerfrei vorzunehmen. Dabei können $10,000.00 je Elternteil auf jedes Kind übertragen werden. Diese Beträge wurden ähnlich der Erbschaftsteuer unter dem Taxpayer Relief Act 1997“ in Verbindung mit dem DBA in seiner geänderten Fassung, im Jahr 2000 angepasst, so dass auch höhere Schenkungen steuerfrei erfolgen können.</p><p><b>5. Gewinnsteuer (Capital Gains Tax“)</b></p><p>Beim Verkauf einer Immobilie erhob die Bundessteuerbehörde früher einen Maximalsteuersatz von 28% auf den erzielten Nettogewinn (gewisse Abschreibungen und Aufwendungen können gewinn-mindernd angesetzt werden z. B. Maklergebühren, wert-steigernde Aufwendungen etc.). Seit dem Taxpayer Relief Act 1997“ galt eine 20% Steuer für Immobilien, die wenigstens 18 Monate gehalten werden. Seit 2004 findet eine 15% Steuer Anwendung auf Immobilien, die über 5 Jahre gehalten werden.</p><p>Sobaldein Ausländer eine Immobilie verkauft, erhebt dieSteuerbehörde automatisch eine Quellensteuer vom Verkäufer, die bei 10% des Bruttoverkaufspreises liegt (FIRPTA Withholding“). Diese Quellensteuer behält der Käufer vom Kaufpreis zurück, um deren Zahlung zu sichern und einer späteren Vollstreckung der Steuerbehörde in sein Grundstück vorzubeugen. Liegt kein Gewinn vor, kann ein Antrag auf Befreiung von dieser Quellensteuer gestellt werden. Liegt die Gewinnsteuer niedriger als die einbehaltene Quellensteuer, so kann über die Einreichung einer Steuererklärung der Überschußbetrag zurückverlangt werden.</p><p
style="text-align: justify;"><b>IV. Gesellschaftsrechtliche Aspekte der Immobilieninvestition</b></p><p
style="text-align: justify;">1. Grundsätzliche Überlegungen<br
/>
2. Corporation<br
/>
3. Limited Liability Company<br
/>
4. Off-Shore Gesellschaften<b><br
/>
</b></p><p
style="text-align: justify;"><b><br
/>
1. Grundsätzliche Überlegungen</b></p><p>Die wichtigsten Überlegungen bei dem Erwerb einer privat oder gewerblich genutzten Immobilie in den Vereinigten Staaten betreffen die Einschränkung der Haftungsmöglichkeiten und die Optimierung bzw. Einschränkung der Steuerlast.</p><p>Im Gegensatz zu Europa wird der Eigentümer einer U.S.-Immobilie unbedingt und sofort zur Verantwortung gezogen, sobald ein Schaden auf dessen Grund und Boden eingetreten ist. Dabei würde eine natürliche Person im Falle der Schadenshaftung mit ihrem gesamten weltweiten Vermögen haften. Eine Gesellschaft würde hingegen nur mit dem tatsächlichen Gesellschaftskapital, d.h. in der Regel nur der Immobilie, haften. Des Weiteren bietet der Grundstücksbesitz über eine Gesellschaft auch die Möglichkeit, erbschaftsteuerrechtliche Vorteile zu verbuchen.</p><p>Es bietet sich daher an, die U.S.-Immobilie bereits direkt im Namen einer juristischen Person zu erwerben. Viele Investoren übersehen nämlich, daß bei einer nachträglichen Übertragung der Immobilie auf eine Gesellschaft erneute Kosten in Form von Grundstücksstempelsteuern, Prämien für Titelversicherungspolicen und Anwaltskosten entstehen. Weitere Überlegungen, ob eine amerikanische oder Off-Shore Gesellschaft gegründet werden soll, ergeben sich aus den erbschaftsteuerrechtlichen Konsequenzen des U.S.-Immobilienbesitzes.</p><p>Das amerikanische Recht sowie das Recht der umliegenden karibischen Inseln kennt die folgenden juristischen Personen: die Corporation“, die Limited Liability Company“, die Limited Partnership“ und die General Partnership“. Zum Zwecke der Haftungsbeschränkung kommen für den Erwerb einer U.S.-Immobilie jedoch vorzugsweise die Corporation“ und die Limited Liability Company“ in Betracht.</p><p><b>2. Corporation<br
/>
</b><br
/>
Eine Corporation“ kann mit der deutschen Aktiengesellschaft (AG) verglichen werden, ohne daß dabei ein Grundkapital i. H. v. €50,000.00 erforderlich wäre. Meistens wird die Corporation“ mit 1,000 Aktien zu einem Nennwert von $1.00/Aktie gegründet. Für den Immobilienerwerb kommt regelmäßig nur die C-Corporation“ in Betracht, die sogar nur aus einer Person bestehen und ohne einwanderungsrechtliche Einschränkungen oder Auflagen gegründet und gehalten werden kann. Die Gründung einer solchen Corporation“ erfolgt durch Aufsetzen der Gründungsstatuten und Eintragung derselben bei dem Innenministerium des jeweiligen Bundesstaates. Das Innenverhältnis der Gesellschaft wird durch sog. By-Laws, das Gründungsprotokoll, sowie das Einsetzen des oder der Geschäftsführer der Gesellschaft geregelt. Die Aktionäre einer C-Corporation“ bleiben anonym und nur der Vorstand sowie die Geschäftsführer erscheinen in den Eintragungsakten des Innenministeriums.</p><p>Eine Corporation“ kann in wenigen Tagen gegründet werden, falls der Name der Corporation“ verfügbar ist und alle sonstigen Formalitäten erfüllt sind. Die Corporation“ muss einen Zustellungsbevollmächtigten (Registered Agent“) ernennen, der in Florida seinen ständigen Geschäftssitz haben muss. Er nimmt formelle Zustellungen von Dokumenten rechtsverbindlich entgegen. Als Zustellungsbevollmächtigte fungieren oft die Rechtsanwälte, welche die Firmengründung durchgeführt haben. Jedes Jahr ist vor dem 1. Mai die Einreichung eines Jahresberichtes erforderlich, in welchem Änderungen in der personellen Struktur des Vorstandes und Managements bekanntgegeben werden.</p><p><b>3. Limited Liability Company</b></p><p>Die Limited Liability Company“ kann mit der deutschen GmbH verglichen werden und ist, was Gründungsformalitäten angeht, der Corporation“ sehr ähnlich. Die Limited Liability Company“ setzt mindestens zwei Mitglieder voraus, deren Namen und Adressen beim Innenministerium anzugeben sind. Darüber hinaus müssen die Mitglieder eine eidesstattliche Erklärung bezüglich des tatsächlich eingezahlten Gründungskapitals abgeben, welches bei weniger als $1,000.00 liegen kann. Die Limited Liability Company“ muß ebenfalls einen Jahresbericht einreichen und einen Zustellungsbevollmächtigten (Registered Agent“) benennen.</p><p>Gegenüber der Corporation“ bietet die Limited Liability Company“ die Steuervorteile, welche die sog. S&#8211;Corporation“ ausschließlich für amerikanische Steuerbürger darstellt, indem trotz Beibehalt der Haftungsbeschränkung die Besteuerung auf der Gesellschaftsebene entfällt. Bei einer Corporation“ sind sowohl Bundeskörperschaftsteuern (bis zu 35%) als auch Staatskörperschaftsteuern (5.5%) zu zahlen, bevor bei Dividendenausschüttungen die persönliche Einkommensteuer (bis zu 39%) anfällt. Bei der Limited Liability Company“ entfällt auf Bundesebene die Körperschaftsteuer und es bleibt allein die Staatskörperschaftsteuer i. H. v. 5.5%, die sogar in manchen Staaten entfällt. D. h., bei der Limited Liability Company“ werden Gewinne oder Verluste den jeweiligen Mitgliedern über deren persönliches Einkommen direkt zugerechnet, ohne daß eine Bundeskörperschaftsteuer anfällt. Auf der anderen Seite bietet die Corporation“ größere Anonymität, da die Aktionäre nicht öffentlich bekannt, die Mitglieder der Limited Liability Company“ jedoch öffentlich eingetragen sind.</p><p><b>4. Off-Shore-Gesellschaften</b></p><p>Der Gründung einer Off-Shore-Gesellschaft erfolgt hauptsächlich aus erbschaftsteuerrechtlichen Überlegungen sowie Anonymitätsgründen. Während eine U.S. Immobilie automatisch in den U.S.-Nachlaß des ausländischen Erblassers fällt und mit bis zu 48% zu versteuern ist, sind die Anteile an der Off-Shore-Gesellschaft in den USA erbschaftsteuerfrei. Mittlerweile wird dieser Steuervorteil gemäß DBAs bereits zum Teil bei U.S.-Gesellschaften eingeräumt, solange das Vermögen bzw. die Aktien nur in ausländischer Hand liegen. Allerdings gibt es keine verlässliche Entscheidung der Steuerbehörden, welche die konkrete Nachlaßplanung alleine unter Zuhilfenahme von U.S.-Gesellschaften erlauben würde.</p><p>Bei der Gründung von Off-Shore Gesellschaften stehen ähnliche juristische Personen wie in den Vereinigten Staaten zur Verfügung. Daher finden dieselben Überlegungen Anwendung wie bei der Gründung einer U.S.-Corporation oder Limited Liability Company. Allerdings ist bei der Gründung und Aufrechterhaltung einer Off-Shore Gesellschaft ein erheblicher Kostenfaktor mit einzurechnen, so daß sich dieser Investitionsmodus nur bei Grundstücken mit einem Marktwert von über $300,000.00 rechnet.</p><p
style="text-align: justify;"><b>V. Einwanderungsrechtliche Aspekte der Immobilieninvestition</b></p><p
style="text-align: justify;"><b><br
/>
</b>1. Visa Waiver Programm<br
/>
2. B-l/B-2 Visum<br
/>
3. Internationales Handelsvisum E-1/ Investitionsvisum E-2<br
/>
4. Arbeitsvisum H-1B für besondere Berufszweige<br
/>
5. Transfervisum L-1A/B für internationale Unternehmen<br
/>
6. Daueraufenthaltsberechtigung (Green Card“) durch Arbeit, Familie oder Lotterie<br
/>
7. Familienangehörige (Arbeitserlaubnis für L-1 oder E Gatten)</p><p
style="text-align: justify;"><b><br
/>
1. Visa Waiver Programm</b></p><p>Das sog. Touristenvisum“, welches der deutsche Tourist im Flugzeug ausfüllt, ist gar kein Visum, sondern nur ein Antrag auf eine 90-tägige Aufenthaltserlaubnis unter Verzicht der U.S.-Einwanderungsbehörde auf einen ordentlichen Visumsantrag (Visa Waiver“). Diese Einreisemöglichkeit ist sehr unkompliziert und vor allem für den normalen Urlauber gedacht. Größere geschäftliche Tätigkeiten und insbesondere Arbeitsverhältnisse dürfen nicht aufgenommen werden, und eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis über die 90 Tage hinaus ist nur in Notfällen möglich.</p><p><b>2. B-1/B-2 Visum</b></p><p>Das Visa Waiver“ Programm existiert nicht für jeden Staat, so dass für Staatsbürger vieler Länder nur ein B-1/B-2 Visum in Frage kommt. Sowohl das B-1 als auch das B-2 Visum erlauben generell einen Aufenthalt in den USA von bis zu 180 Tagen am Stück. Darüber hinaus kann in den USA eine Verlängerung für weitere 180 Tage beantragt werden. Ein B-1 Visum sollte beantragt werden, falls Sie beabsichtigen, geschäftliche Tätigkeiten auszuüben, z. B. auf der Suche nach einer Investition sind und Vorverträge abschließen wollen. Ein B-2 Visum ist für Touristen gedacht, die einen Aufenthalt in den USA von mehr als 90 Tagen anstreben, ohne dabei in die USA einwandern zu wollen. Hier wird in der Regel eine schärfere Überprüfung stattfinden, um die Bande zum Heimatland zu verifizieren.</p><p><b>3. Internationales Handelsvisa (E-1)/Investorenvisum (E-2)</b></p><p>Gemäß bilateralem Vertrag zwischen den Vereinigten Staaten und Deutschland können deutsche Staatsbürger geschäftlich in den Vereinigten Staaten tätig sein und dort auch Einkommen beziehen, falls Sie in gewissem Umfang Handel treiben (E-1) oder Investitionen tätigen (E-2). Dies gilt ebenfalls für zahlreiche weitere Länder, welche einen bilateralen Vertrag mit den USA geschlossen haben (z. B. Schweiz, Italien, Spanien, Österreich, Luxemburg, Holland, Frankreich, Norwegen, Spanien, Türkei etc.).</p><p>Voraussetzungen für ein E-1 Visum</p><p>a) Die Antrag stellende Person muss Staatsbürger des Vertragslandes oder die Gesellschaft muss in einem Vertragsland niedergelassen sein, wobei im Falle einer Gesellschaft zumindest 50% von Staatsbürgern des Vertragslandes gehalten werden müssen.</p><p>b) Wesentlicher Bestandteil des Geschäftes, d. h. zu einem Prozentsatz von über 50%, muss der Handel zwischen den Vereinigten Staaten und dem Vertragsland sein. Dabei bedeutet Handel den Austausch oder Verkauf von Gütern, Waren oder Dienstleistungen, oder einen Technologietransfer.</p><p>c) Die Antrag stellende Person muss entweder die hauptsächlich im Handel involvierte Person sein, welche in die Vereinigten Staaten kommt, um eine wesentliches Handelsgewerbe zu betreiben, oder ein Geschäftsführer, Manager oder Arbeitnehmer, welcher besondere gewerbespezifische Fähigkeiten mit sich bringt.</p><p>Voraussetzungen für ein E-2 Visum eines Deutschen</p><p>a) Die Antrag stellende Person oder Gesellschaft muß eine wesentliche Investition in ein Geschäft in den Vereinigten Staaten (i) getätigt haben, oder (ii) gerade dabei sein, diese zu tätigen. Dabei verlangt eine wesentliche Investition im Regelfall einen Mindestumfang von ungefähr $100,000.00. Mittlerweile sind die Behörden jedoch so restriktiv geworden, dass (ii) kaum noch zur Anwendung kommen.</p><p>b) Die Antrag stellende Person muss entweder der hauptsächliche Investor sein, welcher das Geschäft in den Vereinigten Staaten leiten und entwickeln wird, oder ein Geschäftsführer, Manager oder Arbeitnehmer, welcher das Geschäft betreffende besondere Voraussetzungen mit sich bringt.</p><p>c) Das Investitionsgeschäft darf nicht die einzige Einkommensquelle des Investors darstellen, bzw. es müssen auch weitere Arbeitnehmer geplant sein.</p><p>E-Visa werden generell für fünf (5) Jahre erteilt und können danach beliebig für weitere fünf (5) Jahre verlängert werden. Allerdings darf sich ein Deutscher mit E-Visum nicht länger als zwei Jahre ununterbrochen in den Vereinigten Staaten aufhalten und muß daher einmal in zwei Jahren das Land verlassen, um eine erneute zweijährige Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten. Diese Aufenthaltsgenehmigung ist jedoch unabhängig vom Weiterlaufen des fünfjährigen E-Visums. Die Verlängerung der zusätzlichen zwei Jahre kann auch in den USA beantragt werden. Dann wird die Erneuerung jedoch nur für zwei Jahre gewährt, im Gegensatz zu den 5 Jahren, die von dem Konsulat in Ausland gewährt würden.</p><p>Ein E-Visum stellt eine hervorragende Möglichkeit dar, um in den Vereinigten Staaten arbeiten zu dürfen. Dabei wird davon ausgegangen, dass der Antragsteller die Vereinigten Staaten nach der Erledigung seiner Arbeit wieder die USA verlassen wird.<br
/>
<b><br
/>
4. Vorübergehendes Arbeitsvisum für besondere Berufszweige (H-1B)</b></p><p>Die amerikanische Einwanderungsbehörde hat für gewisse Berufszweige oder Personen mit gewissen Qualifikationen eine Möglichkeit der vorübergehenden Arbeit in den Vereinigten Staaten vorgesehen. Das sog. H-1B Visum hat folgende Voraussetzungen:</p><p>a) Der Arbeitgeber muß eine amerikanische Steuerkennnummer haben und darf daher kein rein ausländisches Unternehmen sein.</p><p>b) Der Arbeitgeber muß eine sog. Labor Condition Application“ einreichen.</p><p>c) Der Arbeitnehmer muß darlegen, daß er die Qualifikationen besitzt, welche die Stellenausschreibung voraussetzt, insbesondere, dass er einen Studienabschluss oder eine Arbeitserfahrung hat, welche dem amerikanischen Hochschulabschluß gleichkommen (equivalency“).</p><p>Ein H-1B Visum ist generell nur für eine dreijährige Dauer erhältlich und kann danach auf Antrag um drei weitere Jahre verlängert werden. Nach Ablauf der sechs Jahre muß ein Arbeitnehmer die Vereinigten Staaten für mindestens ein Jahr verlassen, bevor er erneut ein H-lB Visum beantragen kann. Darüber hinaus ist auch ein H-lB Visum arbeitgebergebunden und endet mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, auch vor Ablauf der Dreijahresdauer.</p><p>Während der Laufzeit eines H-1B Visums wird häufig eine sog. Labor Certification“ eingereicht, um damit eine Daueraufenthaltsgenehmigung (Permanent Residence“ = Green Card“) aufgrund der speziellen Arbeitsqualifikationen zu erhalten.<br
/>
<b><br
/>
5. Transfer von deutschen Arbeitnehmern in die Vereinigten Staaten im Rahmen eines internationalen Unternehmens (L-1A/B)</b></p><p>Ein L-1 Visum gibt einer internationalen Gesellschaft die Möglichkeit, ihre Geschäftsführer, Manager oder Arbeitnehmer mit speziellem Wissen in eine Unternehmenszweigstelle in den Vereinigten Staaten zu transferieren. Voraussetzungen des L-1 Visums sind:</p><p>a) Es muß eine gesellschaftsrechtliche Beziehung zwischen Mutter- und Tochtergesellschaft, bzw. Zweigstelle bestehen.</p><p>b) Sowohl die deutsche als auch die U.S.-Gesellschaft müssen für die Dauer des L-1 Visums geschäftlich tätig sein.</p><p>c) Unter gewissen Voraussetzungen kann auch eine neu zu gründende Zweigstelle oder Tochter in den Vereinigten Staaten als U.S.-Arbeitgeber auftreten.</p><p>d) Die Eigentumsverhältnisse bzw. Anteilsverteilung, sowohl der amerikanischen als auch der deutschen Gesellschaft, müssen dargelegt werden.</p><p>e) Die deutsche Gesellschaft bzw. der deutsche Gesellschafter muß ein gewisses Geschäftsvolumen sowie eine gewisse Anzahl von Arbeitnehmern vorweisen können und über 50 % der Anteile an der amerikanischen Gesellschaft halten.</p><p>Darüber hinaus gelten die folgenden Bedingungen für den zu transferierenden Arbeitnehmer, Geschäftsführer oder Manager:</p><p>a) Ein Manager oder Geschäftsführer (L-1A) muss generell an der Geschäftsführung eines wesentlichen Bestandteiles des deutschen Unternehmens beteiligt sein.</p><p>b) Arbeitnehmer mit speziellem Wissen (L-1B) müssen generell dieses spezielle Wissen bezüglich der Produktpalette, der Dienstleistungen, der Forschung, der Ausrüstung, des Managements oder ähnlicher Bereiche und deren Anwendung im internationalen Handelsgewerbe haben oder außergewöhnliches Wissen über die Geschäftsführung und den Geschäftsaufbau besitzen.</p><p>c) Ein Arbeitnehmer muß ebenfalls für einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens einem Jahr während der drei Jahre vor Antragstellung bei dem antragstellenden deutschen Unternehmen beschäftigt gewesen sein.</p><p>Die Dauer eines L-1 Visums richtet sich danach, ob der Arbeitnehmer ein Geschäftsführer bzw. Manager oder ein Arbeitnehmer mit speziellem Wissen ist. Dabei beträgt die Dauer der anfänglichen Arbeitserlaubnis 1 bis 3 Jahre und kann im Falle eines Geschäftsführers oder Managers auf bis zu 7 Jahre verlängert werden. Darüber hinaus bildet das L-1 Visum, genau wie das H-1B Visum, oftmals die Ausgangsbasis für die Stellung eines Antrags auf Daueraufenthaltsgenehmigung (Permanent Residence“). Dabei sei jedoch bemerkt, dass bei dem L-1A Manager der Labor Certification“ Prozess wegfällt, womit das L-1A zum begehrtesten Sprungbrett zur Green Card“ geworden ist.<br
/>
<b><br
/>
6. Visumslotterie/Daueraufenthaltsberechtigung (Green Card“)</b></p><p>Neben den bereits aufgeführten beschränkten Nicht-Einwanderungs-Visa gibt es ebenfalls die Möglichkeit, eine Daueraufenthaltsberechtigung (Green Card“) für die USA zu erhalten. Die Daueraufenthaltsberechtigung kann durch Heirat oder andere familiären Beziehungen, aufgrund eines Arbeitsplatzes (Arbeitsbescheinigung und/oder Einwanderungsgesuch), bestimmte Investitionen und durch die Green Card Lotterie erworben werden.</p><p>a) Die sog. Green Card Lottery“ stellt eine jährlich durchgeführte Lotterie dar, bei der 55,000 Green Cards“ verlost werden. Die Voraussetzungen für Teilnehmer sind sehr gering, da nur eine Schul- oder Berufsausbildung, ein Paßbild und einige Basisinformationen zur Person verlangt werden. Der Bewerbungsbogen kann allerdings nur in einem bestimmten Zeitfenster von einigen Wochen eingereicht werden (Oktober/November). Mittlerweile ist der Antrag sogar per Internet möglich.</p><p>b) Ein auf einem Arbeitsverhältnis basierende Daueraufenthaltsgenehmigung kann durch eine Arbeitsbescheinigung und/oder durch ein Einwanderungsgesuch erworben werden. Dies wird oft nach einem erhaltenen E, H-1B oder einem L-1 Visum versucht.</p><p>c) Ein unmittelbarer Verwandter (Ehepartner, Eltern) mit U.S.-Staatsbürgerschaft oder -Daueraufenthaltsberechtigung kann einen Antrag zu Gunsten des ausländischen Verwandten stellen, wonach dieser die Daueraufenthaltsberechtigung erhalten kann.</p><p>d) Eine Daueraufenthaltsgenehmigung aufgrund von Investitionen kann auch derjenige erhalten, der $1,000,000.00 (in einigen Fällen $500,000.00) investiert und 10 dauerhafte Arbeitsplätze für U.S.-Arbeiter schafft.<br
/>
<b><br
/>
7. Familienangehörige</b></p><p>Seit 2001 dürfen Ehegatten von E und L Visa Inhabern mittlerweile auch arbeiten, was durch Stellung eines Antrages nach Einreise im Rahmen des L oder E Visums erfolgen kann.</p><p
style="text-align: left;">Ein Beitrag von: (c) 2005 Rechtsanwalt A. Reus, Esq., LLM<br
/>
Dieser Artikel stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar, sondern dient ausschließlich zur allgemeinen Information.</p><p
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]]></content:encoded>
</item>
<item><title>Fertighaus USA</title><link>https://www.unitedstates.de/fertighaus-usa/</link>
<dc:creator><![CDATA[adminunited]]></dc:creator>
<pubDate>Mon, 05 Dec 2016 18:19:56 +0000</pubDate>
<category><![CDATA[Fertighaus]]></category>
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href="https://www.unitedstates.de/fertighaus-usa/">Fertighaus USA</a> erschien zuerst auf <a
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]]></description>
<content:encoded><![CDATA[<h2>Amerikanische Fertighäuser, Blockhäuser, Südstaatenhäuser</h2><p
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