Job und Praktika in den USA

Bedingungen und Hintergründe zu Jobmöglichkeiten in den USA. Insbesonders der Hotel und Gaststättenbereich bietet für Jobs und Praktika gute Chancen. Nachfolgend einige Hinweise zu Sprachkenntnissen, beruflichen Möglichkeiten, sozialer Absicherung, Arbeitsvertrag und Löhnen und Gehältern.

Allgemeines

Der Zugang zum US-amerikanischen Arbeitsmarkt wird sehr schwer gemacht.

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Die beste Möglichkeit für die Vereinigten Staaten ist die sogenannte „Green-Card“. Diese wird allerdings nur noch verlost! Nähere Einzelheiten hierzu erfahren Sie bei der amerikanischen Botschaft oder beim Konsulat. (Im Jahr 2002 wurden nur rund 800 Green-Cards für alle Berufe nach Deutschland ausgelost.)

Eine gute Möglichkeit für einen längstens 18-monatigen Aufenthalt in den USA bietet jedoch das J-1 Visum für einen Aufenthalt zur beruflichen oder sprachlichen Weiterbildung. Leider gibt es das J-1-Visum nur 1 mal im Leben. Die Voraussetzungen sind:

Alter 20-34 Jahre, abgeschlossene Ausbildung, eventuell ein zusätzliches Jahr Berufserfahrung, Englischkenntnisse, Nachweis eines Arbeitsplatzes mit Rahmenplan, der die berufliche Weiterbildung dokumentiert. Dies wird sehr genau geprüft.

Die Kosten für das Visum betragen 2.100 US-Dollar (einschließlich Krankenversicherung), und die Genehmigung des Visums kann drei bis vier Monate dauern. Flugkosten gehen zu Ihren Lasten. Sie erhalten meist nur einen vergleichsweise geringen Lohn. Die ZIHOGA und ihre Partner erheben keine zusätzliche Gebühr.

Sprachkenntnisse

Gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift sollten vorhanden sein. Ideal wäre ein vorheriger Aufenthalt im englischsprachigen europäischen Ausland.

Berufliche Möglichkeiten

Für die USA bietet das J-1-Visum im gewerblichen Bereich (Service, Küche, Rezeption, Housekeeping) sehr gute Chancen. Auch für Management-Nachwuchs gibt es hin und wieder Möglichkeiten. Die ZIHOGA hat detailliertes Informationsmaterial zu den Voraussetzungen und stellt es gerne auf Anfrage zur Verfügung.

Eine Vermittlung durch die ZIHOGA in die USA ist aufgrund der Akquisitionsbemühungen der letzten Jahre deutlich erfolgversprechender geworden, jedoch hat die derzeitige wirtschaftliche Situation für einen Rückschlag auf dem Arbeitsmarkt gesorgt.

Soziale Absicherung/Arbeitsvertrag

Im J-1-Programm ist eine Pflichtversicherung enthalten. Für darüber hinaus gehende soziale Absicherung sind Sie selbst verantwortlich. Manchmal wird man über die betriebliche Krankenkasse mitversichert, aber dies ist nicht überall üblich.

Wir empfehlen, eine private Zusatzversicherung abzuschließen, speziell für den Fall eines notwendig werdenden Heimflugs. Grundsätzlich zahlen Sie in den USA einen Eigenanteil von 50 bis 200 US-Dollar pro Versicherungsfall.

Denken Sie daran, dass Sie im Falle eines Urlaubes in Deutschland nicht mehr hier versichert sind !

Wichtig ist nach unserer Meinung eine für die USA gültige Privathaftpflichtversicherung.

Rentenversicherungszahlungen werden im Rahmen des deutsch-amerikanischen Sozialversicherungsabkommens anerkannt und müssen lediglich durch entsprechende Bescheinigungen nachgewiesen werden. Im Rahmen des J-1-Programmes sind Sie jedoch in der Regel von der Zahlung in die amerikanische Rentenversicherung befreit. Unter Umständen lohnt sich jedoch auch eine freiwillige Weiterzahlung in Deutschland. Bitte fragen Sie bei den Geschäftsstellen der BfA bzw. LVA nach.

Beiträge zur Arbeitslosenversicherung, die in den USA gezahlt wurden, werden in Deutschland nicht anerkannt. Sie haben nach Ihrer Rückkehr keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Arbeitsverträge sind in den USA üblich und ähnlich wie deutsche Verträge gestaltet. Man erhält deutlich weniger Urlaub als in Deutschland (meist nur 9 Arbeitstage pro Jahr), und die Kündigungsfristen bei unbefristeten Verträgen sind deutlich kürzer als bei uns.

Fast alle Verträge ermöglichen dem Arbeitgeber die Möglichkeit der vorübergehenden rigorosen Stundenkürzung. Sie erhalten dann aber auch das entsprechend gekürzte Gehalt ! Achten Sie also auf garantierte Mindeststundenzahlen, da sonst Probleme vorprogrammiert sein können.

Alle Verträge sind Bruttoverträge. Die Steuern betragen zwischen 10 und 20 Prozent des Gehaltes.

Löhne/Gehälter

Der gesetzliche Mindestlohn liegt in den USA zur Zeit bei rund 5 US-Dollar pro Stunde, der durchschnittliche Stundenlohn bei etwa 8,50 US-Dollar. Zusätzliche Trinkgelder bilden in den USA einen wichtigen steuerfreien Teil des Einkommens.

Unser Tipp

Die allgemeinen Lebenshaltungskosten sind in den USA extrem gestiegen. Nur Benzin und Kleidung sind nach wie vor etwas günstiger. Die vorbildhafte Dienstleistungsmentalität im Land der unbegrenzten Möglichkeiten selber kennen zu lernen, ist jedoch nach wie vor eine karrierefördernde Stufe auf der Erfolgsleiter.

Häufig ergeben sich anschließend gute Transfermöglichkeiten aus den USA nach anderen Ländern – auch nach Asien und Lateinamerika – durch die entsprechenden Ketten der Hotellerie.

Ein Beitrag von drrt.com